Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

— 84 — 120 Pfund Pfennige guter Konstanzer Münze, die wir gänzlich nach unserem Willen erhalten haben. Wir und all unsere Erben sind auch ihnen und allen ihren Nachkommen wegen der obgenannten Wiesen und wegen dieses oben beschriebenen Kaufes nach dem Recht gute und getreue Gewährsleute, wo und wie immer sie dessen bedürften und es notwendig hätten, es sei vor geistlichem oder weltlichem Ge- richt. Das geloben wir für uns und all unsere Erben in guter Treue und ohne alle Gefährde. Zu dieses Kaufes und aller Rechtsgeschäfte wahrer Urkund und guter, fester Sicherheit geben wir den obgenannten Herren und dem Gotteshaus in St. Johann, allen ihren Nachkommen für uns und all unsere Erben diesen mit unserem eigenen Siegel versehe- nen Brief. Der Brief ist in F e 1 d k i r c h am nächsten Samstag nach St. Georgen-Tag im Jahre 1376 nach Christi Geburt gegeben worden. Original: Stiftsarchiv St. Gallen, (ehemals Alt St. Johann) (R. R. I. A6.). Pergament 22,2 cm X 40 cm. Oben 3 cm breiter Rand, rechts 3,5 cm, links 3,5 cm. Bescheidene Initiale. Gerade Zeilenführung, — Links in der Mitte Siegel an Pergamentstreifen. Inschrift: + S' RUODOLFI COMIT DE MOTFORTI. Montforter Wappen. Siegel leicht beschädigt, besonders am Rand. Durchmesser 3,4 cm. —Rückvermerke: «koffbrieff von graf Rüdolff von Mont- fort / um wysen enhalb dem rin 
gelegen» (15. Jahrh.). «4376» (16. Jahrh.). «kouffbrieff umb ein wisen enhalb den Rin 
gelegen» (17. Jahrh.). Abschrift: Regierungsarchiv Vaduz, 1338 — 17. Jahrh., Abschriften und Urkunden betreffend Güter der Junker Vaistlin in Vaduz, fol. 18, 19; Überschrift: «Kauffbrieff vmb ein Wisen enthalb dem 
Rhein». Modernisierte Abschrift. Vgl. die Bemerkungen zur Urkunde 1363 Juli 21. in diesem Band, Regest: JbL. 1918, 41 Nr. 9 (Büchel). Bedeutung: In der Urkunde kommen örtlichkeiten und Namen vor, die auf der heutigen diesseitigen Rheinebene fast gleichzeitig ebenfalls anzu- treffen sind. Man darf sich den Flusslauf des Rheins zu dieser Zeit nicht allzu definitiv vorstellen. Vgl. LUB. Iii, 334; LUB. 112, 327; JbL. 1923, 121 (Büchel); JbL. 1939, 92 (Ospelt). JbL. 1911, 61 (Ospelt). Zum Datum: Wartmann nimmt St. Georgen-Tag als das gemeinte Datum an (bei unklarer Schreibweise im Original); wäre Gregor gemeint, so fiele das Datum auf den 15. März, vgl. Wartmann H., Urkunden der Abtei St. Gallen IV. Bd., p. 185. a In der Abschrift «rautt». b « « « «zitten». c « II II «rechten, recht». d « II II «getan».
	        

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