Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

resolution ehesten umbstendtlichen bericht verlangt, waß es dessenthalben vor eine beschaffenheit habe unnd wie die sach hergegangen seye ? Nun geruhen dann Euer kay. Majestät etc. allergnedigist zu vernehmen, wie dass durch die anno 1698 zu gedachten Veldt- kürch erfolgte grosse feyrsbrunst neben andern auch daß herr- schaftliche Hueb: sambt dem Zollhauß daselbs in den prandt ge- rathen unnd völlig eingeäschert worden seye. Weillen dann hierauf zu einleeg- unnd Verwahrung der herrschäfftlichen wein, fruchten und anderer geföll umb ain anders Huebhauß ohne langen Verzug umbzusechen die unentperliche notturfft erfor- N. Hofmann derte: Und nun eben von Hofmann einen Schweizer von Ro(r) schach daß so genannte, an schuldtstatt deme cedierte wohl- daß 
sogenante erpaute Mahlerische hauß in Veldtkürch in leydenlichen preiß hauAzu ' 
zu bekhomen were, haben wür solliches umb 6.000 Fl. ( = Veldtkürch Gulden) in früsten zu bezahlen von demselben erkhaufft, ver- hoffendt hieran umb so weniger unrecht gethan, sondern Euer kay. Mayestät etc. interesse wohl beobachtet zu haben. Weillen daß abgebrennte alte Huebhauß wider aufzupauen, dem von denen pauverständigen werckhmaistern gemachten Überschlag nach, auch mit möglichsten einzug der uncösten auf die 10.000 Fl. erfordert hette, warbei es ie dannoch vermutlichen nit verbliben, sondern noch höcher khomen wäre, in deme die paucösten gemainiglich den Überschlag nit umb ain geringes übersteigen, also bey vor erwehntem haußkhauff wenigist gegen 4.000 Fl. in erspahrung khomnen seindt. Damit nun aber auch die prandtstatt widerholten alten Huebhauses nuzlich ange- bracht und der khauffschilling deß neuen hauses desto ringer und besser bestriten werde, haben wür solche / : weilen es ie lenger ie mehr an dem werth abgenommen unnd weniger gölten hette : / anfenckhlich selbiger statt khäufflich antragen lassen. Als sich aber dise der mitel halben entschuldiget und sothane prandtstatt villeicht gar umb ein schlechtes zu yberkhomen ver- meint, hat sich hinnach Johann Franz Paur, fürstlich Liechten- steinischer landtvogt der herrschaft Schellenberg, in nahmmen seines fürsten angemeldet mit deme dann auf 1150 Fl. / : alß wardurch widerholte prandtstatt wohl bezahlt worden unnd di- ses von anderen schwerlich zu erheben gewesen were : / der contract nach inhalt hiebey neben dem fürstlich Liechtensteini- schen memoriali wider zurückhfolgender khauffsabröde gemacht und würckhlich geschlossen worden. Hierauf hat sich bey unnß statt 
Veldtkürch die statt zwahr beschwehrth, daß diser khauff ihrem Stattweesen sehr praeiudicier und schädlich seye und also die prandtstatt gegen hinausbezahlung der accordierten 1150 Fl. ihro zu iber- lassen gebetten; worüber wür dieselbe verbschaidet, weillen dem 
Landtvogt der Herrschafft Schellenberg 152
	        

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