Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

kirch, der vom Kaiser in den erblichen Ritterstand erhoben wurde. Dessen Sohn Karl v. Tschavoll übernahm 1889 das Haus, von dem es auf seinen Schwager Altbürgermeister Anton Gohm vererbt wurde, dessen Erben die heutigen Besitzer sind. Auf Grund von Erhebungen durch Organe des Bundesdenkmal- amtes wurde festgestellt und mit Bescheid vom 8. Mai 1961 erkannt, dass die Erhaltung des Palais Liechtenstein in Feldkirch, gemäss den §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes (ö. BGBl. Nr. 533/23) im öf- fentlichen Interesse gelegen ist. Zur Begründung wurde u. a. ausge- führt: «Das ehemalige Liechtensteinische Amtshaus ist ein einheit- licher stattlicher Bau um 1700 mit dreigeschossiger, siebenachsiger, künstlerisch bedeutender Fassade, deren Mittelachse durch ein rund- bogiges Rustikalportal, flankiert von rustizierten Lisenen und ver- kröpften Gesims, sowie durch darüberliegende reich ornamentierte Mittelfenster hervorgehoben ist. Neben der Vertikalgliederung durch sieben Fensterachsen ist die Fassade durch zart provilierten durch- laufenden Gesims der Obergeschosse und durch die Geraden Fenster- verdachungen gegliedert. Ein durchlaufender breiter Sockel korrespon- diert mit dem stärker provilierten Kranzgesims. Diese beiden Horizon- talen fassen die gesamte Fassadenfläche zusammen. Sämtliche Fenster der beiden Obergeschosse haben verkröpfte Steinrahmen und gerade Verdachungen mit ornamentalen Bekrönungen in Sgrafito, und zwar mit einem wechselnden Mittelstück, Pinienzapfen, Muscheln etc. In der Aufstellung der Gesamtfläche und der harmonischen Ein- fügung der Kleinformen stellt die Fassade eine baukünstlerische Lei- stung hohen Ranges dar. Die Wände des grossen quadratischen Innenhofes sind der Fas- sade analog gestaltet. Ihre Fensterrahmungen tragen gleichfalls Sgra- fitodekor, und zwar Palmetten und Voluten. Seitlich von der mit Korbbogentonne und Stichkappe gewölbten Durchfahrt befindet sich eine zweitläufige Stiege mit Spindelmauer. Neben der angeführten künstlerischen Bedeutung seiner Fasaden- und Hofgestaltung kommt dem Objekt als ehemaliges Liechtenstein- nisches Amtshaus und als einem der drei erhaltenen grösseren Adels- häuser im Lande historische Bedeutundg zu. Es steht somit fest, dass das in Rede stehende Objekt geschichtliche und künstlerische Bedeutung besitzt, sohin als Denkmal im Sinne des 150
	        

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