Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

n CB Zyg. Schbr. K+R Min. 0 Max. Min. 0 Max. Min. 0 Max. Min. 0 Max. Min. 0 Max. I 40 21,6 23 24,7 (22,3*)(23,9) (25,4) 12,2 12,8 14 11,2 11,6 12 81 95 107 Schw. Hf, Min. 0 Max. Min. 0 Max. 75 89,7 104 20,5 22 24 n CB K+R Schw. 
Hf. 0 0 0 0 II 35 (23,7) 93,8 87,3 21,7 III 45 (23,39) 91,7 82,6 21,5 IV 17 (24,2) 98,7 93,2 22,4 1 = Liechtenstein, II = Voreifel (Ersdorf), III = Hohes Venn, IV = Kalabrien. ') Die eingeklammerten Werte sind die Entfernung vom hinteren Rand der Con- dylen bis zum Vorderrand des Prämaxillare, die andere CB-Reihe ist bis zum vorderen Rand der oberen Schneidezähne gemessen. Die Zusammenstellung zeigt, dass die Waldmäuse in Liechtenstein in der Grösse zwischen den Tieren aus der Voreifel und den Mittel- meerwaldmäusen der 
Unterart dichrurus liegen. Auffällig ist die Grössenschwankung bei der Schädellänge und Hinterfußsohle. Wie ich schon in früheren Arbeiten ausführte, besteht sowohl in der Vor- eifel (Ersdorf, Kr. Bonn) als auch in Liechtenstein bei manchen Exem- plaren der dringende Verdacht, dass es sich dabei um Bastarde zwi- schen Waldmaus und 
Gelbhalsmaus (Apodemus tauricus) handelt; darauf deuten nicht nur die grossen Abmessungen, sondern auch die Färbung zeigt eine deutliche Transgression. So wurde z. B. eine Wald- maus am 3. Januar 1957 in der Rheinau gefangen, die zwar kleine Abmessungen ($, K + R 81, Schw. 83, Hf. 21,5, Ohr 16, Gew. 17 g, CB 22,7 [23,5], KUHN leg.), aber eine Brustzeichnung hat, die der Sammler wie folgt skizziert hat: ^> w <^ Dies ist aber eine typi- sche und häufige Brustzeichnung der Gelbhalsmaus ! Tatsächlich besteht nun auch in Liechtenstein eine weitgehende Verzahnung der Lebensräume dieser beiden Arten, die in diesem Aus- masse und in dieser Form sicher erst mit dem Zurückdrängen der ge- schlossenen Waldbestände durch Kulturmassnahmen in geschichtli- cher Zeit entstand. Die folgende Gegenüberstellung veranschaulicht das Auftreten der beiden Arten an den einzelnen Plätzen an ergiebi- gen Fangtagen (bezw. in Fangperioden) im Sommer. 279
	        

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