20,1 (20,3), ein weiteres Schädelfragment von der Sporeninsel in Strass- burg (Tier präpariert von KEISTHARDT und aufgestellt) liess nur noch folgende Masse nehmen: Zyg. Breite ca 5,6, obere Zahnreihe ca 8,7 mm. — Demgegenüber ergab eine weitere kleine Aufsammlung (Alkohol) aus Wörth/Sauer, also aus der Rheinebene weiter nördlich, unweit der Pfälzer Grenze, kleinere Abmessungen: Schw. Hf. IV. 1915 • 37 12 leg. Frey « 40 12 « 41 12 39 12 36 11 Es ist fraglich, ob tatsächlich alle diese Tiere Uberwinterlinge waren, da die Schwänze zum Teil noch stark behaart sind. Auf jeden Fall kann man aber annehmen, dass die
typische tetragonurus mit den grossen Massen, wie sie z. B. von MOTTAZ gesammelt wurde, am aus- geprägtesten in den Vogesen (und vielleicht im Schwarzwald) vor- kommt, während die Tiere der Rheinebene schon geringere Masse zeigen die nordwärts noch weiter abnehmen. — Wie die erste Zusammenstellung zeigt, sind die Tiere, die MOTTAZ sammelte, noch langschwänziger als die aus Liechtenstein. Vermut- lich liegt dies an einer Erscheinung, die ich schon weiter oben bei der Besprechung der Fellfarben erwähnte: Die 5 Strassburger Bälge reprä- sentieren den sog. «dunklen Typ», während die grosse Aufsammlung aus Liechtenstein auch Tiere der «hellen Form» enthält. Wie ich schon 1955 an dem Ersdorfer (Voreifel) Waldspitzmausmaterial zeigen konnte, besteht dort eine Korrelation zwischen Färbung und Körpergrösse insofern, als die hellen Tiere kleinere Masse zeigen als die dunklen. Dies gilt auch für die Liechtensteiner Waldspitzmäuse, denn das oben abgebildete Tier (Abb. 6, mitte links) aus Vaduz (3. 1. 1957) repräsen- tiert z. B. die helle Form und hat folgende Masse: K + R 67, Schw. 41, Hf. 12, Gew. 7,5 g. Selbst bei Berücksichtigung der bekannten Winter- depression zeigt schon der extrem kurze Schwanz eine starke Abwei- chung von den Mittelwerten des gleichen Gebietes (s. Zusammen- stellung). Es ist daher notwendig, auf diesen sog. «hellen Typ» der Wald- spitzmaus, d. h. auf die kontrastreiche Form etwas näher einzugehen. 179