Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

wehmütig beklagt und habe sie um Hilfe angerufen, weil sie bei den verzweifelten Verhältnissen nicht nur um ihre leibliches, sondern auch um ihr geistliches Wohl besorgt sein müsse. Maria Dominika hatte der Innsbrucker Regierung bereits in einem eigenen Memorial die näheren Umstände und Gründe, die zur Verhaf- tung ihrer Schwester geführt hatten, auseinandergesetzt. Demnach hat der Graf seine einstige Geliebte nicht nur mit Schrei- ben, sondern auch durch die Überredungskünste seines Kammerdieners, vor allem durch das Versprechen, ihr 1000 Reichstaler auszahlen zu wollen, dolose et fraudulenter von Chur nach Hohenems gelockt. Als sie sich dann eines Tages im Schloss Hohenems anmeldete, wurde sie ganz unverhofft verhaftet und von sechs Musketieren oder Untertanen in das Gefängnis auf der Festung Altems eskortiert. Dort lag sie dann in Eisen und Banden in Verwahrung, ohne das ihr der Graf zu ihrem Seelentrost einen Gestlichen oder Religiösen zu Beicht und Kommunion zugelassen hätte. Aus dieser unverhofften Tyrannei — folgerte M. Do- minika — gehe hervor, dass ein neuer Diocletianus oder Maximinus erstanden sei. Als sie erfuhr, dass die o. ö. Regierung in bezug auf den Reichs- grafen nichts zu judizieren habe, wandte sie sich an den Kaiser Leopold nach Wien und bat ihn in einer Denkschrift um Liberation ihrer hoch- bedrängten Schwester, dass sie nicht ganz verzweifle und an Leib und Seel zugrunde gehe (ne animo despondeat et simul anima et corpore pereat). Um ihrer Bitte um Delegierung des Innsbrucker Wesens zur Schlichtung dieses Handels etwas mehr Nachdruck zu verleihen, deu- tete sie an, ihre Schwester könnte nach erfolgter Freilassung durch Schreiben des Grafen Franz Karl erweisen, wie schimpflich und spött- lich derselbe dieses Wesen angegriffen und gescholten habe, woraus unfehlbar Crimen laesae Majestatis ( Majestätsbeleidigung) erhelle. Die geheimen Räte in Innsbruck unterstützten das Hilfegesuch Maria Dominikas an den Kaiser am 26. Juli 1678 mit dem Hinweis, dass der Graf schon einmal ein Weibsbild ohne geistliche und welt- liche Mittel (ohne Sakramente) habe absterben lassen4). Kaiser Leopold beauftragte am 18. 8. 1678 den Bischof von Konstanz, die wahre Beschaffenheit dieses Falles inquirieren zu lassen und be- sagtes Weibsbild, falls es nichts Malefizisches verbrochen habe, auf 107
	        

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