Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 9 — Jahre 1268 in eine ganze Reihe von Gebieten zerfiel, von denen viele reichsunmittelbar wurden. Da gab es die geistlichen Machtbereiche der Bistümer Augsburg, Konstanz und Chur und mancher Klöster, die zerstückelten vorderösterreichischen Gebiete Habsburgs, die Lande der Eidgenossen und viele freie Reichsstädte, Grafschaften und Herr- schaften. Nirgends war das Reichsgebiet so zerstückelt wie im Süd- westen, und nirgends gab es so viele reichsunmittelbare und auf ihre Freiheiten stolze Gebiete. Noch aus der karolingischen Zeit stammt der Aufbau eines Herr- schaftsbereiches, das sich vom Bodenseegebiet durch das Rheintal bis nach Unterraetien ausdehnte. Die Grafen von Bregenz, verwandt mit Karl dem Grossen, haben es errichtet. Ein Nachkomme des Ge- schlechtes, Hugo L, nannte sich Graf von Montfort, und er war noch Herr von grossen Besitzungen, die sich von Tettnang bis in den Walgau und nach Raetien erstreckten. Zum ersten Male wurde der Name eines Grafen von Werdenberg von seinem Sohne Rudolf T. geführt. In wenigen Generationen zer- splitterte das mächtige Geschlecht nun durch Erbteilungen seine Be- sitzungen und verlor durch Familienfehden viel von seinem Ansehen. Im Zuge dieser Entwicklung aber ist die Grafschaft Vaduz entstanden. Die Grafschaft Vaduz Im bischöflichen Archiv zu Chur wird die Urkunde aufbewahrt, die wir als Geburtsurkunde der Grafschaft Vaduz bezeichnen können, und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie ursprünglich in Vaduz ver- wahrt war, bis sie, vielleicht unter Bischof Hartmann, nach Chur ge- kommen ist. Am 3. Mai 1342 teilen die Brüder Graf Hartmann III. und Graf Rudolf IV. von Werdenberg-Sargans ihre Besitzungen in der Weise, dass Graf Hartmann «Vaduz, die Burg und was dazugehört, Blumen- egg, die Burg und Nüziders und was dazugehört, und was diesseits des Rheines ist, es sei Eigenbesitz oder Lehen» und die Güter bis an die Landquart erhält; Rudolf werden Sargans, die Vogtei zu Pfäfers und die Freien zu Laax sowie alle Güter diesseits des Rheines zuge- sprochen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.