Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

- 52 — Liechtensteinischerseits wurde anlässlich der Zustimmung zu der von der prov. deutsch-österr. Nationalversammlung im Februar 1919 beschlossenen Erhöhung der Verzehrungssteuern (Getränkeabgaben) erklärt, dass das Land bereit sei, den Zollvertrag weiterhin einzuhalten. Die deutsch-österr. Regierung hatte anerkannt, dass die faktische Fort- führung des Zoll- und Steuervereins den Staat zur Weiterbezahlung der Zollgelder verpflichtet. Im März 1919 hatte das Staatsamt für Finanzen die fürstl. Regierung ermächtigt, für Lebensmittel und Bekleidungsartikel und ab Juni 1919 auch für Bedarfsgegenstände der liechtensteinischen Industrie Einfuhr- bewilligungen zu erteilen. Ebenso wurde das Zollamt Vaduz ermäch- tigt, auch solche Waren abzufertigen, wozu früher nur das Zollamt Buchs die Abfertigungsbefugnis besass. Das grosse Verständnis, das der Zollsekt.-Chef Dr. Mühlvenzl im Staatsamt für Finanzen in Wien den liechtensteinischen Wünschen entgegenbrachte, hatte wesentlich zur raschen und zufriedenstellenden Erledigung derselben beigetragen. Infolge der anhaltend schlechten wirtschaftlichen Lage wurden aber in Liechtenstein die Zollvertragsgegner immer zahlreicher, die vehe- ment für eine Kündigung des Vertrages eintraten. Die sodann vom Landtag am 2. August 1919 beschlossene Kündigung des Zollvertrages mit sofortiger Wirksamkeit hatte immerhin Überraschung ausgelöst. Mit den innerpolitischen Auseinandersetzungen, die diesem Beschluss vorausgingen, möchte ich mich nicht befassen. Die Ansichten in dieser Hinsicht waren im Ober- und Unterlande mehrheitlich verschieden. Die Vorarlberger Landeszeitung vom 14. August 1919 hatte zur Vertragskündigung wie folgt berichtet: «Der liechtensteinische Land- tag beschloss, den Zollvertrag mit Österreich-Ungarn, der durch die Auflösung Österreich-Ungarns faktisch aufgelöst erscheint, jedoch mit Österreich provisorisch aufrechterhalten wurde, aufzukündigen. Der Beschluss ist einzig durch die Wahrung der vitalen Interessen des Landes veranlasst». Als Folge der Vertragskündigung haben sich in Balzers Schmuggler gegen Zollorgane offen aufgelehnt. Am hellichten Tage wurden grosse Mengen Schmuggelware über die Schweizer Grenze gebracht, hinaus vorallem landwirtschaftliche Erzeugnisse, Pferde, Wolldecken, Kleider und Feldstecher, herein Tabakwaren, Kaffee und Zucker. Österreich hatte daraufhin wegen der Verbringung lebensnotwendiger Gegen-
	        

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