Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 42 — Vertrag vom-13. Juni 1867, betreffend das Ausscheiden Österreichs und Liechtensteins aus dem deutschen Münzvertrag vom 24. Jänner 1857 Durch diesen Vertrag, der einerseits von der k. k. österr. Regierung für sich sowie im Namen und in der Vertretung der f. 1. Regierung andererseits von der königl. preussischen Regierung für sich sowie im Namen und in Vertretung der anderen deutschen Staaten abgeschlos- sen worden war, traten die im zitierten Münzvertrag sowie durch die Münzkovention vom 30. Juli 1838 getroffenen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausser Kraft. Es wurde jedoch beschlossen, dass die auf Grund der Bestimmungen des Münzvertrages geprägten Vereins- thaler und Doppelthaler bis zum Ablauf des Jahres 1870 gesetzliche Zahlungsmittel bleiben. Der Bau der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen Der 1. liechtenst. Landtag hatte am 7. Juni 1870 beschlossen, das Zollamt Vaduz aufzuheben. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Einnahmen des Zollamtes gering seien und die Zollstation in Schaan hinreichend genug bequem für Vaduz wäre, umsomehr als dort eine Rheinbrücke bestehe. Dieser Beschluss verursachte in Vaduz eine grosse. Erregung und führte in kurzer Zeit im Einvernehmen mit der Gemeinde Sevelen zur Projektierung der Rheinbrücke bei Vaduz. Die neue Sachlage veranlasste den Landtag, den Beschluss aufzuheben und die Regiekosten für das Zollamt Vaduz in Höhe von 500 fl. zu übernehmen.18) Der Bau der Eisenbahn durch Liechtenstein Der geplante Bau der Zweigbahn der Vorarlberger-Bahn hatte den 1. Hechtens. Landag vom 21. 7. 1869 stark beschäftigt, ja sogar die Ein- berufung eines ausserordentlichen Landtages notwendig gemacht. In Liechtenstein wurde allgemein die Ansicht vertreten, dass die Bahn durch das ganze Land zu dem natürlichen Knotenpunkt Sargans ge- führt werden solle. Am 8. 6. 1869 hat sich eine Deputation des Land- tages eigens zu dem gerade in Feldkirch weilenden österr. Handels-
	        

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