Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

38 - Die Kontrollbezirksleitung stand unter Leitung eines Finanzwach- (Ober-) Kommissärs, der bis Anfang dieses Jahrhunderts beritten war. In der Herbstzeit wurde eine grössere Anzahl von Beamten aus Böhmen nach Vorarlberg und Liechtenstein versetzt, weil die hiesigen Finanzwachorgane zum Teil zur Überwachung der Tabakernte ins Südtirol abgeordnet wurden. Das Einvernehmen zwischen den Zolldienststellen und der Bevöl- kerung15) war gut. Verschiedene Finanzwachorgane haben sich mit Liechtensteinerinnen verheiratet. Liechtensteiner in der Finanzwache Im Zollvertrag war verankert, dass liechtensteinische Staatsange- hörige bei der Aufnahme von Beamten und Angestellten in die Zoll- verwaltung in Liechtenstein und Vorarlberg zu berücksichtigen sind. Verschiedene Liechtensteiner traten in der Folge in die Finanzwache ein und wurden in Vorarlberg und Liechtenstein eingesetzt. Zwei da- von, die Finanzwachaufseher Wilhelm Bühler und Theodor Heeb, sind am 16. März 1917 auf einem Dienstgange zur Gampalpe bei Nenzing von einer Lawine verschüttet worden und haben dabei den Tod ge- funden. An der Unglücksstelle steht heute noch ein Gedenkstein. Beim Austritt Liechtensteins aus dem österr. Zollverband verrichte- ten drei Liechtensteiner Dienst in der Finanzwache; sie verblieben auf ihren Wunsch bei der österr. Zollverwaltung in Vorarlberg. Die Verzehrungssteuern Der Verzehrungssteuer unterlagen zur Zeit des Vertragsabschlusses im Jahre 1852: Bier, Wein und Obstmost sowie Fleisch und Schlacht- vieh, wobei aber eine bestimmte Menge an Haustrunk und an Haus- schlachtungen von der Steuer befreit waren. Am 1. November 1856 wurde die Verzehrungssteuer auch für «gebrannte geistige Flüssigkei- ten, nämlich Branntwein, Branntweingeist und Liqueur» eingeführt.1") Es war jedoch eine steuerfreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.