Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

- 35 - derseitigen Einverständnisses konnte jeder Vertragspartner den Vertrag mit dreimonatiger Frist kündigen. Der Salzlieferungsvertrag vom Jahre 1849 wurde verlängert. Salz war von der k. k. Salzstätte in Feldkirch zu den dortigen Gestehungs- kosten zu beziehen. Es durfte nicht billiger abgegeben werden, als der Grossverschleisspreis in Feldkirch war. Die fürstliche Regierung verpflichtete sich, Zollamtsgebäude in Balzers und Bendern sowie ein «Aviso-Postenhaus» in Mäls auf eigene Kosten zu errichten. Die Baukosten wurden von Österreich vorschuss- weise bestritten und waren in zwölf unverzinslichen Jahresraten rück- zuvergüten bzw. sie wurden von dem Liechtenstein zustehenden An- teil an Zöllen und Verzehrungssteuern in Abzug gebracht. Mit der Durchführung der durch die Einführung der österr. zoll- rechtlichen Bestimmungen erforderlichen Massnahmen wurde eine aus Abgeordneten beider Regierungen zusammengesetzte Kommission mit dem Sitze in Vaduz beauftragt. Nach Beendigung ihrer Arbeit ging die Verwaltung an die k. k. Cameral-Bezirksverwaltung in Feldkirch über.13) Die Gültigkeit des Vertrages wurde bis Ende 1863 festgelegt mit der Bestimmung, dass der Vertrag auf weitere zwölf Jahre verlängert anzusehen ist, wenn nicht ein Jahr vor Ablauf der Frist eine Kündigung erfolgt. Die kaiserlich-österreichischen und fürstlich-liechtensteinischen Zollämter und Finanzwach-Abteilungen in Liechtenstein Mit der Aufhebung der Zollgrenze zwischen Vorarlberg und Liech- tenstein am 1. August 1852 und Verlegung an die liechtensteinisch- schweizerische Staatsgrenze wurde das österr. Zollamt in Tisis (sowie die Finanzwachtabteilungen an der Vorarlberger Grenze) aufgehoben und dessen Befugnisse auf das neuerrichtete Nebenzollamt Balzers übertragen. Weil sich das Zollamt Balzers mitten im Dorfe befand, wurden beim Rheinübergang in Mäls und im Jahre 1908 gegen die Luziensteig (Churerhütte) Ansageposten14) errichtet. Ausserdem wurde
	        

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