Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 22 — Schuldbriefe der Bündner und Feldkircher Gläubiger sehen. Diese hatten bekanntlich beim Kauf von Schellenberg einem Nachlasse nicht zugestimmt und auf voller Bezahlung bestanden, die erst mit dem Verkaufe von Vaduz möglich war. «Gute und scharfe Zusprechungen» wären nach des Kanzlers Meinung das beste Mittel. Da kommt ein neues Hindernis in der Person eines Vertreters von Graubündner Gläubigern, was besonders in diesem Zeitpunkte der Vorbereitung einer feierlichen Handlung sehr peinlich ist. Der Kanz- ler lässt einen Boten nach Kempten abgehen, sein ganzes Privatver- mögen von 7000 Gulden holen und dem Bündner in den «offen und in Bereitschaft gehaltenen Sack schütteln», worauf dieser abreist. Neue Schwierigkeit am Tage vor der Huldigung: Der Landamann und die zwölf Richter erscheinen in Feldkirch und ersuchen, dass Advokat Dr. Haider aus Lindau vor der Ubergabe die Forderungen der Untertanen vortragen dürfe. Die Deputation wird mit der Ver- sicherung beruhigt, dass sie selbst ihre Anliegen vorbringen können und die alten Freiheiten und Landsbräuche gewahrt bleiben werden. Die gesamte Mannschaft (das sind die Männer und die Jünglinge von 15 Jahren angefangen) — «obige von 15 Jahren alle bis ins hohe Alter krumm und g:ad seind hier eingetragen», heisst es in einer Notiz der Urkunde — wird schon auf sieben Uhr früh nach Vaduz «auf den Platz beim alldaigen Schützenhaus unter der Linden» bestellt. Zur Sicherheit werden die angesehenen Männer zum Kanzler ge- rufen, der ihnen die Akten erklärt und sie beruhigt und bittet, sie mögen auf ihre Mitbürger in diesem Sinne einwirken. Dann beginnt der eigentliche Akt. Ein Notar und die beiden Feld- kircher Bürger Josef Korner und Gallus Büchelin bezeugen in des Landammannes «Peter Walsers Behausung in der unteren Wohn- stuben, deren Fenster an den daranliegenden Rebgarten gegen das Schloss gerichtet», dass ihnen alle Urkunden vorgelegt wurden. Das Volk ist «still, ruhig und zufrieden» und hundert Mann mit Unter- und Obergewehr holen unter Trommelrühren den Kanzler und den Landvogt, der als Vertreter des Fürsten gelten musste, ab. In einer Kutsche, begleitet von den bewaffneten Männern, fahren die beiden zum Huldigungsplatze.
	        

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