Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 68 — Landvogt conversiert», aus der wir erkennen, dass die Beamten die Verhandlungen führen. Eine Zusammenkunft mit dem Grafen, also dem Verkäufer, ist überhaupt nicht vermerkt. Endlich scheint man im Januar 1613 dem Ziele nahezukommen. Im Tagebuche Nuoffers finden wir am 8. Januar vermerkt: «Verord- nung getan wegen des Sulzischen Kaufs, was für eine Instrukion und modus procedendi solle verfasst werden. Zwei Tage darauf ist Bera- tung mit den «geistlichen und weltlichen Räten», und am 15. Januar finden wir die Eintragung: «Geistliche und weltliche Räte nach Wil abgeordnet zu der sulzischen Traktation», worauf am 18. Januar be- merkt wird: «Relation empfangen von den Deputierten». Es ist also so weit, dass es zum endgültigen Vertragsabschluss kommen soll — aber die Wiler Akten über diese Verhandlungen waren nicht aufzufinden und scheinen verloren zu sein. So müssen wir uns darauf beschränken, hier wiederzugeben, was Peter Kaiser festgehalten hat, und wir können zwei Momente beibringen, die für die Richtigkeit der Feststellungen unseres Historikers sprechen, der schreibt: « . . Da aber das grobe Geschütz samt Munition auf dem Schloss zu Vaduz im Kauf einbedungen war und der Graf unterdessen vier mit dem brandisischen Wappen geschmückte Stücke hatte fort- führen lassen, verlangten die Vertreter des Abtes ... in Wil am 15. und 16. Jänner 1613 einen Nachlass vom Kaufschilling, welchen die Vertreter des Grafen nicht zugeben wollten, indem sie auf der früher ausgemachten Kaufsumme verharrten. Hierauf begehrten die abgeordneten des Abtes, dass man wenigstens diejenigen Punkte, über welche man sich geeinigt hatte, nochmals zusammentrage und zu einer Eventualratifikation hinterbringe; aber auch hiezu liessen sich die sulzischen Abgeordneten nicht bereit finden». Es berührt uns eigenartig, wenn wir uns vorstellen, dass sich die Kaufverhandlungen wegen vier altertümlicher Kanonen aus der bran- disischen Zeit zerschlagen haben sollen, dass unsere Geschichte viel- leicht einen anderen Lauf genommen hätte, wenn der Abt nicht auf der Rückgabe dieser Geschütze bestanden oder einen Nachlass des Kaufpreises gefordert hätte. In Wirklichkeit ist die Sache doch wohl anders zu erklären: Graf Carl Ludwig brauchte dringend Geld. Die 315 000 Gulden der Klett- gauer Schulden waren drückend. Im Jahre 1611 verkaufte er ein gros-
	        

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