Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 67 — Österreich das Vorkaufsrecht habe. «Darauf Herr Fürstabt ihnen ge- antwurtet, er sei des wohl zufrieden, begehret auch dem Haus Öster- reich dies Orts gar und ganz nit fürzugreifen». Bald ist es so weit, dass der Weg für St. Gallen frei ist, und am 7. Dezember heisst es: «Herr Fürstabt Paket Schreiben empfangen wegen Kaufs Vaduz und Schellenberg, darauf mit den Priestern des Konvents konsultiert». Durch zwei volle Jahre ziehen sich nun solche Bemerkungen im Tagebuch hin, und immer wieder finden Sitzungen des Kapitels statt. Stets tauchen neue Bedenken auf. Einmal heisst es, die Grafen Karl Ludwig und Rudolf steckten in so grossen Schulden, dass zu befürchten sei, beide Herrschaften seien mit mehr Schulden verschrieben und belastet, als angegeben werden. Dann macht der Schlossöffnungsvertrag Sorgen, auf Grund dessen Österreich jederzeit Truppen auf Schloss Vaduz einquartieren kann; besonders für den Fall einer Auseinandersetzung zwischen den Eid- genossen und Österreich gäbe es eine bedenkliche Lage. Ob der Kaiser die Gerichtsbarkeit der reichsfreien Herrschaften auf St. Gallen übertragen werde, ist eine andere Frage. Das Konventsmitglied Jodok Metzler, doctor iuris, hält in den Sitzungen die entscheidenden Voten: «Von Schwierigkeiten ist nun genug geredet worden», sagt er einmal, und er deutet Lösungen an: Wegen der Schuldenfrage sei es einfach, der Vertrag könne geschlossen werden, aber die Bezahlung sollte erst erfolgen, wenn die Gläubiger des Grafen befriedigt seien. Die hohe Gerichtsbarkeit, den Blutbann, bekäme man von einem neuen Kaiser wie jedes andere Gebiet im Reiche auch. Schliesslich können die Schweizer das Bündnis mit Österreich nicht dem Käufer zur Last legen, es sei ja nicht von St. Gallen abgeschlossen, und in den Vertragstext müsse man es nicht aufnehmen. Hin und her gehen die Meinungen, und ein Priester des Konvents stellt einmal fest, die Entscheidung sei ein schweres Ding, je länger man daran berate, umso schwerer werde es. Im März 1612 wird wenigstens ein Kaufvertragstext entworfen und wegen des Preises verhandelt, im Mai reist der Fürstabt von St. Johann nach Vaduz und besichtigt das Land. In der zweiten Jahres- hälfte lesen wir im Tagebuch nur die Eintragung «mit sulzischem
	        

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