Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 60 — den, gefolgt von Schaan-und Planken zusammen mit 393 Leibeigenen, Triesen mit 285 und Vaduz mit 197. Wenn auch in den Talgemeinden nur die Leibeigenen gezählt werden, so machen sie doch fast aus- schliesslich die Bevölkerung aus. Es sind somit 1 793 Personen gezählt, etwa die Hälfte der Einwohner, die heute Vaduz allein hat. Die «Feuerstätten», also die Haushaltungen, verteilen sich in den Talgemeinden wie folgt: Schaan und Planken 78, Vaduz 57, Triesen 53, Balzers 49. Wald und Jagd. Bei der Aufzählung der Wälder fällt auf, dass die Besitzverhältnisse unklar dargestellt sind. Schon der Wortlaut der Überschrift beweist es: «Gehölze und Wälder, in welchen teils den Untertanen auch zu holzen gegönnt ist». Der Waldbesitz wird vom Verkäufer als ungeheuer gross geschildert, er sei «nicht leichtlich zu ermessen», und besonders wenn man den Saminabach zum Flössen einrichten würde, gäbe es ein sehr schönes Einkommen. Die Grafen haben in allen Wäldern das Jagen als eine Gerecht- same. Neben Gemsen, Rotwild, Füchsen und Hasen werden auch Bären, Luchse, (Wild)katzen und Schwarzwild aufgezählt. Grosser Wildreichtum war zweifellos vorhanden, und die Innsbrucker Inte- ressenten heben diesen Punkt auch besonders hervor. Verhandlungen mit Österreich Im Frühjahr 1608 gelangt nach Innsbruck, zuerst angeblich über einen Mittelsmann an den Präsidenten der tirolischen Kammer, die Nachricht, dass Graf Karl Ludwig die Absicht habe, seine drei Herr- schaften vor dem Arlberg, nämlich Vaduz, Schellenberg und Blumen- egg, zu verkaufen. Erzherzog Maximilian, der Deutschmeister genannt, zeigt sofort grösstes Interesse an der Erwerbung. Im Landesregierungsarchiv in Innsbruck ist in den Protokollen und Akten der Hofregistratur, in den Kopialbüchern der Regierung und der Kammer und im Buch Walgau aus den Jahren 1608 und 1609 ein reger Schriftwechsel darüber ent- halten. Von Anfang an wird festgestellt, dass auf Grund der Verträge vom Jahre 1517 die Verpflichtung bestehe, die Herrschaften dem Hause Österreich anzutragen, weil das Vorkaufsrecht gesichert sei.
	        

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