Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

- 56 — Die Schätzung der Grafschaft Vaduz Als die Absichten zum Verkaufe ernst wurden, liess Graf Carl Ludwig seinen Besitz schätzen, und es wurde Vaduz mit 271 961, Schellenberg mit 145 911 Gulden bewertet, was viel zu hoch gegriffen war, kam doch schliesslich der Verkauf zu einem Preise zustande, der unter der Hälfte des Schätzwertes lag. Das Dokument für die Grafschaft Vaduz fand ich eigenartiger- weise nicht in Innsbruck, sondern im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Es ist undatiert, stammt aber ohne Zweifel aus dem Jahre 1609, wie aus den Innsbrucker Akten hervorgeht. Für uns ist es in mancherlei Hinsicht von besonderem Interesse, denn es enthält die erste Volkszählung, gibt Klarheit über die Fron- dienste unserer Vorfahren und über die damals noch vorhandenen letzten Freiheiten der Walser vom Triesenberg. Der «Anschlag der Eigentumblichen Freyen Reichsgraffschaft Vadutz» enthält ein genaues Verzeichnis der herrschaftlichen Besitzungen und Einkünfte. Es ist zu bedauern, dass bisher die Schätzung der Herrschaft Schellenberg nicht zu finden war. Hier sollen die wichtigsten Erkenntnisse dieses Dokumentes fest- gehalten werden. Die zum Schloss gehörenden Besitzungen der Herrschaft sind be- kannt: Die Schlossgüter, der Meierhof, die Herrschaftsalpe Sücca, Güter im Schaaner Ried und im Haberfeld, der Bockwingert und der Wein- garten in Triesen sowie ein kleinerer in Marin, zwei Getreidemühlen, eine Pulvermühle und zwei Hanfstampfen. Die Bareinkünfte sind nicht sehr hoch. Am bedeutendsten ist die «freie Hilf oder Schnitz», ein Beitrag der Untertanen, wofür aber die Herrschaft alle Reichslasten zu tragen hat. Diese betrugen in den un- ruhigen Zeiten des 17. Jahrhunderts ein Mehrfaches dieses Betrages, weshalb es aus diesem Titel immer Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Hohenems und den Untertanen gab. Der Betrag war 860 Gulden. Um 500 Gulden war der Zoll «zu Lande und auf dem Rheinfluss» verpachtet, und dieselbe Summe ergaben die Gerichts- strafen, die «Frevel und Bussen», welche der Herrschaft zufielen. 400 Gulden trug das Umgeld und 250 waren angesetzt für Gebühren anlässlich der Verleihung zeitlich befristeter Lehen, der sogenannten
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.