Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 45 — Versammlung in Vaduz einberufen lassen, in welcher ein Herr Urban von Landegg mit «gemeiner Paurschaft», also mit der Gesamtheit der Bauern zu verhandeln hatte. Auch unsere Heimat wurde von der grossen Unruhe der Bauern ergriffen, und es muss eine ernsthafte Angelegenheit gewesen sein, dieser «bäurische Aufruhr», wenn sogar der Kaiser sich einschaltet und ein Abgesandter die Ruhe wiederherstellen soll. Wir können an- nehmen, dass es gelungen ist, denn Pargant gibt an, dass er (und mit ihm werden wohl die Bauern überhaupt getan haben) den Treueeid an dieser Versammlung geschworen habe. Georg Pargant rückt 1536 zum Amte des Landammannes auf, ein Jahr nachdem Graf Rudolf in Vaduz gestorben war. Dazu brauchte es die Anerkennung des Vol- kes, das ihn wählte, aber auch das Vertrauen der Herrschaft. Wir können aus der Wahl zweierlei schliessen: Der Aufstand wird ohne Blutvergiessen und Folgen vorbeigegangen sein, denn sonst könnte nicht einer der Teilnehmer und wohl auch der Wortführer von der Herrschaft zum Amte des Landammannes zugelassen werden, er muss aber doch weite Kreise erfasst haben, denn sonst wäre Pargant nicht zum Vertreter des Volkes gegenüber der Herrschaft gewählt worden. Er hat sich aber auch in anderer Weise gegen seinen Herrn ver- gangen: Graf Rudolf hatte eine Bestimmung erlassen, dass «keiner seiner Gnaden Eigener und Hintersäss ihre Kinder ausser seiner Gnaden in ausländische Herrschaften und luthrische Ort» verheiraten solle. Sie besagt sogar, dass, wenn eine solche ohne Wissen von Vater und Mutter geschieht, die Eheleute «nimmermehr zugelassen noch behauset oder behofet sollen werden». Sie durften also nicht mehr in die Heimat und zu ihren Angehörigen zurückkehren. Pargant hatte seine Tochter nach Maienfeld verheiratet und sie mit Mitgift unter- stützt. Dadurch war er straffällig geworden. Für seine Vergehen, be- sonders wegen übler Nachrede gegen seinen Herrn und wegen dieser Eheangelegenheit seiner Tochter wurde ihm die hohe Busse von 500 Gulden auferlegt, später aber nachgelassen. Graf Rudolf hat im Klettgau die reformatorischen Bestrebungen m:.t aller ihm zur Verfügung stehenden Macht unterdrückt, er tut es auch in unserem Lande gegen die wenigen Ansätze, die in Erscheinung treten. Dass es mit Androhung und Verhängung von Strafen geschieht, lag im Charakter einer harten Zeit, dass der Landesherr es mit den
	        

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