Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

' 178 — 6 «Der obere 
Weiler», nach Ospelt (Sammlung liechtensteinischer Orts- und Flurnamen, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. Fürstentum Liechten- stein, 1911) eine Kleinsiedlung in Ruggell. ,, • 7- Der Name Tal ist. nach. Ospelt. (am angegebenen Orte) in Eschen, Mauren und aüch Ruggell vorhanden: 8 Hermann Rugg als Sohn des Hans Rugg in der Urk. von 1394 März 7, abgedruckt im Liechtensteinischen Urkundenbuch Iii n. 150; ausser- dem erscheint er im Jahrzeitbuch der Feldkircher Johanniter (ehemals im Landesmuseum, heute verloren) unter dem 7. April im Auszug über eine Stiftung, die zwar in das früheste 15. Jahrhundert zurück- weist, nach einigen'Namen aber doch nicht mehr unserem Zeitraum bis 1416 gehört, hier daher eigens nicht aufgenommen werden konnte. . Die Eintragung- (nach der Wiedergabe bei Zösmair, Jahrzeitbuch ä. Johanniterhauses zu Feldkirch, Jahresbericht d. Vbg: Museumsvereins 1891, S. 74 ff.) spricht von einer Stiftung der Ursula Lupoltin, nämlich eines Scheffels Weizen «gat ab Herman Rucken von Ruckell ledigen( , unverkümberten aigen acker, gelegen in Vallschgur in Bender Kilch- spel, stosst ainhalb and der Schwäwinen blätzli, uffwert an des Wissen rain annderthalb ah die Halden und abwert an'des Schgöls gut»; ausserdem ist Unterpfand seine Hofstatt zu Ruggell, anslossend an sein Gut, das dem Hans Kobler Pfandi ist. In obengenannter Ur- kunde von 1394 März 7 ist Hans Kobler in der Tat Zinskäufer, die Identität der beiden Herman Rugg also erwiesen. ' 9 Au heute noch in Ruggell. • . 100. ^ ' • Feldkirch, 1390 Dezember 3. Graf Heinrich von W e r d e n.b e r g - S a r g a n s , • Herr zu •V a d u z 
1 beurkundet die Übernahme des fahrenden Gutes und der Geldschulden seines verstorbenen Oheims-, des Grafen Rudolf von Montfort2, besonders gegenüber' den Feldkircher Bürgern und den Dienern.und Amtleuten.desselben, die österreichisch geworden sind; verspricht die Feldkircher Bürger und die Leute ,gemeinr schaftlich auf dem Lande, die zu ihnen gehören, gegen jedermanns Ansprüche zu schützen, auch wenn es der eigene ' Bruder oder die Schwester wäre. Das sollen auch seine drei Brüder, der von [Graf
	        

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