Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— J8 — «Ein Herlzoghutt mit Dicksteinen, Rautlien, Perlen und Rubin Pallass versetzt, in Gold gejassl» Damals war eine «Feder», wohl eine der Zacken, abgebrochen. In seinem Testament stiftete Fürst Johann Adam (1662 —1712) den Her- zoghut gemeinsam mit seiner Kunstsammlung und den von ihm neu erbauten Palast in der Schenkenstrasse in Wien als Familienfidei- kommiss, hinterliess dieses Fideikommiss aber nicht seinem Nach- folger, dem Fürsten Anton Florian, sondern seinem jüngeren Neffen Josef Wenzel (1696 — 1772). Verschiedene Bestimmungen seines Testa- mentes gaben innerhalb der Familie nach seinem Tode zu langen Auseinandersetzungen Anlass, die durch einen Familienvertrag vom 1. Juni 1722 beigelegt wurden. In diesem Vertrag wird unter anderem bestimmt, dass der Herzogshut für immerwährende Zeiten beim Majorat, also in der Hand des jeweiligen Regierers bleiben müsse, und Josef Wenzel trat die Krone damals seinem Vetter, dem Fürsten Josef Johann Adam (1690— 1732) ab. Sie kam allerdings bereits 1748 wieder in seinen Besitz, als er nach dem Aussterben der Linie des Fürsten Anton Florian die Regierung des Hauses übernahm. Acht Jahre später stiftete Fürst Josef Wenzel den Familienschmuck als Fidei- kommis. Er verzeichnete den wertvollsten Teil des vorhandenen Schmuckes und im Rahmen eines Familienvertrages wurde dieser als Primogeniturfideikommiss gebunden. Dieser ganze Schmuck wurde damals auch in Originalgrösse farbig abgebildet und wir verdanken diesem Instrument die Abbildung des Herzogshutes, welcher als Haupt- stück diesem Fideikommiss angegliedert wurde. Dieser Familienvertrag vom 1. September 1756 ist allerdings auch die letzte Erwähnung des Herzogshutes, sein weiteres Schicksal kann leider derzeit nicht geklärt werden. Man wird wohl annehmen müssen, dass die Insignie beim Tode des Fürsten Josef Wenzel 1772 noch vor- handen war. Mehreres spricht dafür. Zwar ist das Inventar seiner Ver- lassenschaft nicht erhalten geblieben, doch existiert aus dieser Zeit eine Korrespondenz der Verlassenschaft mit der Fideikommissbehörde, da aus dem Familienschmuck zwei Ringe fehlten. Diese hatte seiner- zeit noch Fürst Josef Wenzel verschenkt. Man darf aber wohl schlies- sen, wenn nur das Fehlen der beiden Ringe beanstandet wurde, dass der Herzogshut noch vorhanden war. Es wäre auch kaum anzunehmen, dass Fürst Josef Wenzel, der die Krone als Hauptstück des Fidei-
	        

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