Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

Der historische liechtensteinische Herzogshut von Gustav Wilhelm Die Krone wurde bereits im Mittelalter als Ursprung und Zeichen der Legitimität des Herrschers aufgefasst. Die mit ihr verbundene Weihe verkörperte die Rechtsmässigkeit des Regenten und die ihm von Gott übertragene höchste Macht in seinem Territorium. So sym- bolisierte die Krone nicht nur die Macht des Herrschers, sondern es bilden im mittelalterlichen Denken Krone und Reich eine Einheit. Die Kraft und Weihe, die von der Krone ausgeht überträgt sich auf den Gekrönten. So kann es nicht Wunder nehmen, dass Fürst Karl von Liechten- stein (1569 — 1627), als er 1614 durch Erlangung der Herzogswürde von Troppau Landesherr geworden war, daran ging, sich die Insignien dieser Würde anzuschaffen. Im Jahre 1623 bestellte er bei dem Juwe- lier und Händler Daniel de Briers in Frankfurt am Main Herzogskrone und Herzogsschwert. Die Kopie des darüber ausgefertigten Kontraktes befand sich noch im 18. Jahrhundert im fürstlichen Hausarchiv, ist heute aber verschollen. Das darauf bezügliche Regest in alten Archiv- inventaren lautet: «Contractus Copia vndt Abraittitng mit Danieln de Briers v. Frankfurt am Main wegen Ihrer fürstlichen Gnaden Herzoghuttes oder Crem von Anno 1623». Diese Notiz sagt immerhin aus, dass die Bestellung im Jahre 1623 aufgegeben wurde und mit der Anfertigung Daniel de Briers in Frank- furt am Main beauftragt wurde. Die Jahreszahl gibt aber auch einen Hinweis auf den letzten Beweggrund für diesen Auftrag. Mit kaiser- lichem Diplom vom 13. Mai 1623 erhielt Fürst Karl von Liechtenstein das Herzogtum Jägerndorf als Manneslehen für sich und seine Des- cendenz. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, dass diese Verleihung der unmittelbare Anlass für den Entschluss war, der Her- zogswürde nun auch ein würdiges Symbol beizugeben. Dass dieses
	        

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