Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— ö!Z — Daß 5ll8 ?at,i'0Qg.w8 und Coll. unser Frauen altar^) in St. Florins Capell zu Vaduz gehört?c., deren Rechte 2c., wie solche von Hartmau, Bischofen zu Chur und Heinrich Grasen zu Sargans gebrüdern, auch Graf Hansen zu Werdenberg und Wolf- hart nnd Uhlrich Dirring vvn Brandis Anno 1354 )̂ vermög Briefs gestiftet. Trisen. Daß ^18 ?atronÄtu8 uud Coll. d. Pfarrpfruud zu Triefen^) vermög Übergabs-Brief von Graf Jvhau Peter zu Mvsax und darüber erfolgten Oonlirmntion von Bischofen Heinrichen zu Chur Anuo 1492, welche auch zu giebt, die Priester, so darauf Belehend nach Absterben ihres verlassenen Guts zu Erben. Diese ^rütsnÄon der Erbschaft ist Anno 1621 durch güttlichen Vergleich aufgehebt worden und dagegen ein Pfarrer schuldig, Jährlich für die Herrn Collatoris einen Jahrtng mit 4 Priesteren zu halten, gehört der Herrschaft lediglich zu, deren Recht u. f. w. Daß ^n8 ?Ätrc»liatu8 uud Collatur San et Mamerten- Kapellen")-Pfruud zu Triefen vermög Stift-Briefs vom Herrn Ludwig von Brandis Anno 1494 und darüber erfolgten Oontir- wation von Bischofen zu Chur; gehört der Herrschast lediglich zu. Chur. 
Daß 5ns ?atronatu8 und Coll. Sant Conradi und Maria Magdalena-Altar-Pfruud in Thumstift Chur, wie solche die Freyherrn von Bellmont gestift und Graf Heinrich von Monsax Herrn Grafen °) von Wolfharten, Rudolphen, ') Am 6. März 1395 stiftete Graf Heinrich v. W.-Sargans-Vaduz mit Zustimmung seines Bruders Hartmann, Bischofs von Chur, seines Oheims Rudolf, Grafen von Sargans und Dompropsts zu Chur, des Grafen Johann von Sargans, wie auch des Heinrich Vend, Kaplans der St. Florinspfründe, einen Altar zu Ehren der Gottesmutter und eine Pfründe dafür. 2) Diese Jahreszahl ist unrichtig. Es muß heißen 1395. So nach der authent. Copie im bischöfl. Archiv zu Chur. In derselben sind die beiden Herren von Brandis nicht erwähnt. ') S. Jahrb. II. S. 43 und ff. 4) S. Jahrb. II. S. 7—16. 2) Hier ist die Copie offenbar sehr fehlerhaft. Es sollte heißen, daß das Patronats- resp. Präsentationsrecht dieser Pfründe vom Grafen Heinrich v. Mosax an seine Vetter, die Freiherren Wolfhart, Rudolf, Sigmund, Ulrich und Georg von Brandis (Söhne des -j- 1456 Wolfhart v. Brandis) zu Vaduz abgetreten worden sei, im Einverständnis von deren Bruder Bischof Ortlieb.
	        

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