Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

- 28 — Daß Kohlholz hiudenn Gulmen, stoßt auswerz an Milvuncr Weeg, abwerth an Bach, hinder sich werth an Stein, darin hat ein Herrschaft allein Macht und Gewalt!) zu besezeu und zu Entsezeu. In Lafenna viel Wald bis an die Gritschner Gränzen. In Garsenza vder Ochsen Alp viel Holz und Wald. In Faliua und ins Älplins Wald viel Holz. In Melbun zimlich viel Wald, so hin nnd wider ligen. Die Wäld behm Bergwerk in Falors bis an Melbon ein Weithe. Der Sulzbodeu Wald ist aigen, stoßt an das Palmen-Tobel hin biß an Frastner Garsella, darin ist viel Walds. Von Palmen Tobel bis an Frastner Garsella viel Walds. Obsteheudc Hölzer, was iuuert dem Gulmen im Gebürg ist, mag durch den Samina-Bach aus Frnstans und Feldkirch geflötzt werden, uud von jedem Klafter, so zu Feldkirch aufgesetzt und verkauft, von 6 in 8 kreuzer stoklösse erübriget werden. Fielen. Uud ligeu in der Grafschaft folgende Fielen, als: Schaan, Planken, Vaduz, Trießeu, Triesnerberg, Balzers und kleinen Mülß. So in 3 Pfarren getheilt, als: Schaan, Triessen und Balzers ̂). Abzug. So ist die Grafschaft dahin befreht, daß vvn einem jedem verkauften und aus der Herrschaft gezogeneu ligendcn Gut zu abzug geben wird der Herrschaft der Zehent und der Gemeind der fünfte Gulden oder Pfennig )̂ ertragt in die -72 fl. Einzug. Wer in diese Grafschaft haushüblich zieht, giebt der Herrschast, wie auch der Gemeind, den cinzug und soll geben Steur, Tagmann 2) (soll heißen Tagwan), Schnitzt, Bettmist") und Faßnacht-Hünneu °) und thun, wie ein ander aigen Man '), i) Diese Ortschaften zusammen bildeten die Gemeinde, deren Vertreter der Landmmnaun war. )̂ Wer also das Land verließ und seine Güter verkaufte, mußte von dem Erlös dem Grafen den zehnten, der Landgemeinde den fünften (nach anderen Urbaricu den zwanzigsten) Teil abtreten. )̂ Gemcindewerk. 4) Beitrag der Gemeinde an den Landcsherrn für öffentliche Zwecke. ") Dünger für die Weinberge des Grafen. «) Jährliche Abgabe für das Gerichtswesen. Untertau. 
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