Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

159 — und Schlägereien in den Weinbergen und Torkeln ebenso bestrast. Vom Wein, der zum Ausschank kam, mußte das sogen. Omgeld als Steuer bezahlt werden und zwar von jedem Saum soviel Schillinge, als eine Maß Pfennige kostete. Das machte 7,5 °/o oder von 40 Maß 3 Maß. Der Weinpreis war damals nicht den Wirten überlassen, sondern wurde von der Obrigkeit (Land- vogt und Landammann) bestimmt. Wegen des Ausfuhrzolles hatten die Torkelmeister den „Zollern" den Wein anzugeben, der außer Landes geführt wurde. Sie hatten auch den Zehentwein gewissenhaft zu messen und zwar sollte dieser nicht der erste, aber auch nicht der letzte sein. Der Torkelmeister wurde beeidet und hatte für alles „gut zu stehen." Wir sehen also, daß auch unsere Vorfahren auf Ordnung gesehen und durch scharfe Bestimmungen den guten Ruf ihres Weines geschützt haben. Anschließend an diesen Vortrag, welcher von der Versamm- lung beifällig aufgenommen wurde, ergriff Herr Reallehrer Ospelt das Wort und zog in längerer Ausführung interessante Vergleiche zwischen der alten und neuen Methode der Rebarbeiten. Manche der alten Vorschriften, meinte er, wären heute uoch sehr am Platze. Daß das Karsten früher nicht üblich war, sei bekannt. Dasselbe sei erst in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bei uns an Stelle des „Hauens" eingeführt werden. Der Vorsitzende dankte den beiden Rednern für ihre inte- ressanten und belehrenden Ausführungen und bemerkte, daß in unserem Lande wohl schon in der Zeit vor Christi Geburt Wein- bau getriebeu worden sei. Nach den Berichten von Strabo und Plinins, die um die Zeit der Geburt Christi lebten, gedieh der Wein sehr gut in den rätischen Vorbergen. Zur Zeit des Kaiser Augustus war der rätische Wein berühmt und stand in den Augen der Kenuer nur dem Falerner nach, der Kaiser selbst zog den Rüter allen andern Weinen vor.
	        

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