Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

ein keuäuin inixtum und solle für diesen Fall als ein leuclnm kkmineum (Kunkellehen) nach dem Tode des letzten Herrn von Schellenberg zu Kislegg (Franz Christoph) dessen mit dem Grasen Ludwig vou Wolsegg vermählter Erbtochter Maria Anua übertragen werden, nachdem vorerst das Gut- haben des Stifts St. Galleu per 3000 fl. abgetragen worden. Als Baron Franz Christoph v. Sch. zu Kislegg, Waltershofen, Rötsee und Vessenheim am 6. Mai 1708 starb mit Hinterlassung vou Witwe uud Tochter, hat sich der Gemahl der Letztereu auch als Lehenerbe angemeldet und anno 1709 die Investitur erhalten. Barbara's v. Schelleuberg (Gemahlin des Hie- ronymus Friedrich vvn Frciberg) zwei Söhne Christoph und Ludwig meldeten sich aber auch für das Lehen und verlangten, daß es der Gräfiu v. Wvlfegg eutzogen werde. Da der Abt das nicht tun wollte, ließen die Freiberger es auf eiuen Prozeß ankommen. Die Juristen der Neuenbnrger Universität gaben ein langes nnd gelehrtes Gutachten ab, daß die Sache vvr das Feudalgericht gehöre, sprachen sich indessen zu Gunsten der Wolfegg aus 1717. Aber die Freiberger rekurrierteu an den Kaiser. Nun meldete sich auch Baron vou Huudtpiß zu Waltrams als Anwärter und Erbe. Die Freiberger wollten das erste Anrecht haben. (Das Marktrecht, Gericht, Stock und Galgen, der Blutbaun im Dorf Zell und der Provstei Rötsee, welche zu der Schellenbergischen Herrschaft Kislegg gehören, waren Lehen des Reichs). St. G. A. Schellenberg. Akten, Faseikel 10. sIVKS
	        

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