Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— 128 — 6. Ziehen sie an als Beispiel und Präjudiz die Blödische Exekutions-Kommission, die ebenfalls während der Dauer der allgem. Kreditorcn-Kommissiou und des Komursus ungehindert ihres Amtes walteu konnte. 7. Herr Johann Jakob v. Sch. täte prsetexw ckotis et prNtsnsionum wÄternarum sich in posssssione halten, so doch ihnen Herrn von Melden, weilen ihre prMtsnsiou auch von mütterl. Heiratsgut herrühren tüte, und allbereits liquidiert worden wäre, gleichfalls und ebeuso wohl gebührt. Dem wurde aber vou Seite des Gerichts widersprochen und besonders betont: 1. Es stehe die General-Kommission dem entgegen, welche die Güter durch einen eigenen Beamten verwalten lasse. Herr Hans Jakob, wie seine Geschwisterten und die Frau Witwe geuießeu nichts als eine auf das Genaueste ausgeworfene Alimeutatiou. 2. Die Erbschaft sei nicht ohne Inventar angetreten worden; daß die Verhandlung sich etwas verschleppt habe, habe deu Gläubigern keinen Schaden bringen können. Uebrigens seien gerade die von Melden die saumseligsten Gläubiger gewesen. Der Witwe vou Schellenberg könne wegen ihren Heirats- ansprüchen das Behalten ihres Eigentnms nicht verweigert werden. Uebrigens sollten die von Melden glücklich sein, im Wohlstand leben zn können nnd der benetieia misera- biliii, nicht zu bedürsen. Die vou Welden'sche Immission sei deshalb zu kassieren. Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Nr. 6000. sS83 1666 Jünuer 10. Helena von Schellenberg stirbt im Kloster zn Niederschönenfeld. Oberbair. Archiv B. 21, S. 169. s984 1660 Mai? Schreiben der Schellenbergisch-Kißleggischen Kreditoren an den Fürstabt von St. Gallen als kaiserlicher Schuldentilgungskommissär. Ein Vergleich der Kreditoreu mit den Freiherren kam auf dem Tage zu Leutkirch nicht zustande, weil Freiherr Hans Jakob namens der übrigen Schuldner nicht nur Nachlaß aller (30 jähriger!) Zinse, sondern auch vou V» der Kapitalschuld verlangte. Die Güter wollen die Freiherren frei und ledig behalten, sowie die Frvhndienste und andere Abgaben. Sie wollen keine Ausscheidung von Allodial- und Feudalgüter zugeben, sondern alles als Lehen behalten. Dabei bcruseu sie sich auf die erlittene Kriegsnot. — Aber
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.