Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— 116 — bey einer Bueckhel ein Berlin hinweg) geziert. Drittens ein grüen Doppeltaffetin Umbhcmg mit aller Znegehör, Umb ein Bettstatt, Und dan Viertens ain Rottscharlachin Teppich, Welche mehr besagter Herr Höggeru zue seinen Handen Über Andtwortet wordcu, dergestalt, daß Er solliche stuckh alle mit sich naher St. Gallen nemen und verwahrlich Uuder- psandtwciß ausbehalteu, Hingegen Herr von Schellenberg ihme, Herrn Höggeren Versprochen, von dato dis briefs Über nin Jahr fünfhundert fünfzig guldiu und dan abermalen 550 st. uach Verflißuug des anderen Jahres jedesmahl sambt denen gebürenden Interesse Zue erstatten, wie Er Ihme auch Vorbehalten, wan Er ehender bezahlen tvndte, daß H. Högger es an Zuenemmen schuldig sein solle gegen. Rückgabe des Unterpfandes. Hält der Schuldner die Termine nicht ein, so kauu der Gläubiger die pfandweise ihm übergcbcnen Wert- sachen behalten oder „versilbern", nachdem er vorher dem Eigentümer derselben davon Anzeige erstattet hat. Eigenhändige Unterschrist mit dem Dvppel-Wappensiegel des Hans Christoph. Fürstl. Archiv zu Wolsegg, Nr. 1691. s952 1637 Dez. 19. Kaiser Ferdinand III. bestätiget dem Freiherrn Hans Christoph von Schellenberg das privilkgiuru kort, nämlich vor auswärtigen Gerichten nicht erscheinen zn dürfen. Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Nr. 409. s953 1638. Durch deu sürstl. St. Gallischeu Pfalzrat auf Andringen der Schellenbergischen Gläubiger wegen einer Forderung vvn etwas mehr als 500 sl. werden viele dem Freiherrn H a n s Christoph vvnSchellcnbe r g gehörige Mvbilien zu Rorschach uud Sulzberg mit Beschlag belegt. Fürstl. Archiv zu Wolsegg, Nr. 1692. s934 1641. Da das Gotteshans St. Gallen sich sür Herrn Hans Christoph von Schellenberg, bei Herrn Rudolph Waegelin zu Dießendorf für 4000 fl., welche letzterer dem Herrn von Schellenberg gelehnet, als Bürge unterstellet hat, dieses Capital aber nebst richtiger Verzinßung in 5 Jahren wieder abbezahlt werden sollte, der Herr von Schellenberg aber seit 1637 (wo das Kapital aufgenommen worden) nie einigen Zins an St. Gallen entrichtet, auch izt weder Zins noch weniger das Kapital heim zn bezahlen vermag, so wird solches von dem Gotteshaus St. Galleu in Sein des Schellenbergs Namen an Herrn Wägelin abgetragen, wofür sich aber Herr Hans Christoph Freyherr von Schellenberg gegen besagtes Gotteshaus verbindlich machet, nicht nur
	        

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