Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 82 — leute oder andere Leute, und dann der Landammann zu Rank weil und alle die Leute, denen er von Amtes wegen da zu gebieten hat, wo die sesshaft oder wohnhaft sind, dann der Keller zu Höchst und alle die in denselben Kellhof gehören, danach der Ammann und die Leute insgesamt zu Dornbirn, zu Stieglingen20 und zu Knie21 und dazu überhaupt alle die Leute, die in der Gegend von Gö t z i s hinab zwischen dem Rhein und der Fussach sesshaft und wohnhaft sind, insbesondere die auch zur Herrschaft nach F e 1 d k i r c h gehören, wie oben berichtet ist, haben uns auch alle insgesamt unter dem Zeichen des Stadtsiegels von Feldkirch willig und fest verbunden und binden in Bezug auf alles, das hievor geschrieben steht und mit Worten berichtet, erläutert und zusammen- gefässt ist, ohne allen Trug. Über das alles haben auch wir obgedachte Walser insgesamt, wo wir in den Gebirgen, Gerichten, Zwingen und Bännen der Herrschaft Fei d k i r c h sesshaft und wohnhaft sein mögen, es sei in D a m ü 1 s ,12 in L a t e r n s 
13 oder anderswo, uns willig und fest verbunden und binden unter dem Zeichen des Siegels derer von Feldkirch für uns und alle unsere Nachkommen. Da- nach so haben wir obgenannte Bregenzerwälder unseres gemeinsamen Landes Siegel auch für uns und unsere Nachkommen und auch für unsere guten Freunde und Nachbarn, die von Stau- f e n 
24 und Langenegger23 öffentlich gehängt an die obge- dachten beiden Bundesbriefe, zu einem Bekenntnis und Zeugnis der vollen Wahrheit aller vorgeschriebenen Dinge; unter dem Zeichen wir, diese Leute von Staufen, der Ammann und die Leute insgesamt und auch die Leute insgesamt an der Langenegg uns ebenfalls willig und fest verbunden haben und binden, betreffs des obgedachten Bundes und der vorgeschriebenen Dinge mit Urkund dieses gegen- wärtigen offenen Briefes, der zu Feldkirch gegeben ward im Jahre, da man zählte von Christi Geburt Dreizehnhundert und im Einundneunzigsten Jahr, am nächsten Freitag nach Unser Lieben Frauentag im August. Original im Vorarlberger Landesarchiv n. 5560 (Vorarlberger Land- stände). — Pergament 63 cm lang x 51 cm. — Siegel: 1. (Graf Albrecht) fehlt, Pergamentstreifen erhalten. 2. (Bludenz) Rundsiegel 5,5 cm, graugelb, im Sie- gelfeld etwas ausgebauchter Spitzschild mit nach heraldisch rechts aufgerich- tetem Einhorn, um den Schild schräg gestelltes Gitterwerk mit eingestreuten Blumen. Der obere Teil bis zum Schild ist weggebrochen und (ohne Siegel-
	        

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