Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 48 — Original: im Vorarlberger Landesarchiv n. 4687 (Gemeindearchiv Tisis). - Pergament 10,4 cm lang 25,7, Plica 1,2 cm. Siegel Swiggers und Hugen, der Tumben von Neuburg fehlen. Rückseite: «dz holcz spondellen» (14. Jahrh.). - Regest: Fischer, Archivberichte aus Vorarlberg, Jahresbericht d. Vbg. Museumsvereins 1897, n. 427. Bedeutung: Nach Wilhelm, Das Jagdgebiet der Herren von Brandis, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. Fürstentum Liechtenstein 1938, S. 97 ff. gingen die Jagdgrenzen der brandisischen Herrschaft laut einer von'ihm abgedruckten Kundschaft vom Jahre 1515 weit über die Landesgrenze hinaus; nur im Westen deckten sie sich mit der natürlichen Landesgrenze. Claus Michel ab Tri'sner- berg, 50 Jahre alt, erzählt damals, von seinem 93-jährigen Vater gehört zu haben, die Grenze verlaufe «von der Iiibrugg in 
Siroya» (S. 100). Der 60-jäh- rige Stoffel Gantner hatte von seinem 80-jährigen Vater gehört, die Marken gingen von der «Iiibrugg uff den Nenczengast, von dannen in 
Siroyen (S. 101). Ähnlich auch andere. Saroja = Sareuen ist in seiner Lage bekannt. Wo diese lllbrugg gelegen war. ist nach Wilhelm nicht ganz gewiss, «möglicherweise am Ausgang des Saminatales bei Frastanz». 
£5 kann aber die Festlegung auf lllbrugg = Heiligkreuz bei Feldkirch nicht zweifelhaft sein, lllbrugg war nach obiger Urkunde Besitz der von Neuburg, ebenso auch nach der Verkaufsur- kunde der Herrschaft Neuburg an Österreich vom Jahre 1363 (Abdruck bei Bergmann, Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften (1848), S. 87 ff.). Kirchlich gehörte es zu Tisis, das von Ulmer (Erläuterungen zum historischen Atlas (1951) S. 59) als Filiale der Pfarre Mauren betrachtet wird. Die Nachbar- schaft des neuburgischen und des schellenbergischen Herrschaftsraumes ist sicher nicht zufällig, waren doch beide königliche oder ehemals staufische Ministerialensitze. Die staufische Burgenkette vom Bodensee bis Gutenberg enthielt außer Schellenberg auch die Burg Blasenberg bei lllbrugg (Vergl. Bil- geri, Graf Hugo der erste Montforter, Montfort 1950, S. 107). — Daß es sich bei der Wildbanngrenze um eine frühere Herrschaftsgrenze handeln muss, zeigt sich auch darin, dass die bei Wilhelm angeführte südliche Jagdgrenze von der Hornspitze entlang des Taschinesbaches in die Landquart verläuft, wo nach der Teilungsurkunde vom Jahr 1342 die Grenze der Grafschaft Werdenberg ver- lief, seit alters auch die Grenze des Landkapitels und einst die des Ministeriums in Planis. Der Sarojapaß wird als Grenzmark eines umfassenden Landfriedens- bereiches schon 1319 genannt. (Vergl. Bilgeri, Geographische Grundlagen der Geschichte Vorarlbergs, Festschrift der Geographischen .Gesellschaft Wien 1956, S. 54). — Nach der Teilungsurkunde der Grafen von Montfort vom 2. März 1319 (Abdruck bei Thommen, Urkunden z. Schweiz. Geschichte, S. 156) war es bei solchen Anlässen üblich, die Wildbänne, ebenso wie die Dienslmannen- lehen anders zu behandeln als die Landgebiete: « . . wir die vorgeschribenne graven von Montfort alle vier veriehent ainanderen was dienstlüt, wilt- banne und manlehen zuo der vorgeschribenün herschaft gehörend und an uns komen sind, daz die noch ungetailet sind . . »
	        

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