Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 349 — Er hat den einfachsten Weg gewählt, die Abwälzung der gesamten Schuld auf seine Beamten, und nicht ein Wort wird gebraucht für die Rechtfertigung seines persönlichen Vehaltens. Wir finden in den Akten keine Antwort auf die Eingabe, und vielleicht ist sie nie gegeben worden, war sie doch verspätet und am wahren Sachverhalt vorbei- gehend. Ein Jahr später ist Graf Ferdinand Carl Franz im Gefängnis des Schlosses Kemnath im Allgäu gestorben. Gerade die Münchener Urkunden belegen die Schwere seiner Schuld, das Unmenschliche, Krankhafte seines Verhaltens gegen die Untertanen. Wir wiederholen, was schon in der früheren Arbeit betont wurde: Dem unerschrockenen, gradlinigen Eintreten des Fürstäbtes Rupert von Kempten und dem Ansehen seiner Person-verdankt es unser Land, dass die Hexenprözesse sofort ihr Ende fanden, als der Kaiser ihn zum Kommissar eingesetzt hatte. x * •* Die Bedeutung unserer Abhandlung über das lokale Interesse für die. Geschichte unserer Heimat hinaus hat Herr Landesarchivar Dr. Klein in den «Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landes- kunde» .umschrieben, wenn er die Entscheidung des Reichshofrätes wie folgt beurteilt: «Dieser Ausgang ist letzten Endes ein Ehrehzeugnis für das so viel verlästerte Heilige Römische Reich Deutscher Nation: In manchen .— gewiss im ganzen nicht sehr häufigen — Fällen und innerhalb nicht allzu mächtiger Territorien konnte es immerhin den Untertanen einen wirksamen Rechtsschutz gegenüber fürstlicher. Will- kür bieten. Es war doch keine ganz leere Phrase, wenn man die «Germanische Freiheit» nicht nur in der Fürstenliberalität, sondern auch darin sah, dass jeder.Deutsche seine Obrigkeit vor Gericht ziehen konnte».
	        

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