Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 343 — brennen des Mannes vom Hause geholt und den Wein, den die Amt- leute und der Henker bei der Exekution getrunken haben. Und sie fügt hinzu, bei der Hinrichtung hätten viele geweint, weil ihr Mann immer sehr gefällig gegen jedermann und die acht Kinder immer sehr .lieb gewesen seien. • Eine Triesenbergerin gibt an, der Weibel und, die Geschworenen hätten sie vor 18 Jahren wollen aus der Alpe holen, sie sei aber ins Ausland entlaufen und habe durch volle achtzehn Jahre schwere Ar- beit in der Landwirtschaft verrichtet. Während ihrer Abwesenheit habe man ihre Kuh, ihr Rind, den ganzen Hausrat und alles liegende Gut konfisziert. Wir haben dieses Verhalten schon im Salzburger Gut- achten'bemängelt gefunden, und es wird auch zu einem der Gründe, warum die Prozesse als ungültig erklärt werden: Die Konfiskation sei erfolgt, ohne dass man im mindesten wusste, ob die Flüchtigen über- haupt schuldig seien. Eine andere. Frau berichtet, sie sei einen Monat im Gefängnis gewesen und auch gefoltert worden, ihr Mann und ihre Mutter seien vor Kummer gestorben, und obwohl die Juristenfakultät zu Tübingen ihre Unschuld schriftlich erklärt habe, sei sie dennoch im Gefängnis gehalten worden, bis sie durch die Gnade Gottes entronnen sei. Der Fall ist nicht ganz klar, einmal, weil wir nicht wissen, können, wie es zu einem Gutachten der Universität Tübingen gerade in diesem Falle kommt, dann aber auch, weil an anderer Stelle gesagt wird, die Angeklagte sei auf die feierliche Protestation ihres Pfarrers der Exe- kution .entzogen worden. Aus Schaan kommt eine Witwe zur Kommission und meldet, dass man vor drei Jahren ihren Mann geköpft und verbrannt habe. Sie for- dert für sich und ihre sechs Kinder die Rückgabe der 40 Gulden, welche die Amtleute als Unkosten für sictr gefordert und abgenommen haben. Ein Mann aus Schaan gibt folgendes zu Protokoll : Sein Vater sei eingezogen, und ihm sei alle Tortur angetan worden, hernach hätte man ihn wieder vor das Schlöss gehen lassen, allein darauf wiederum gefangen, auf eine Leiter gebunden und in die Verhörstube getragen und allda so gefoltert, dass er morgens tot gefunden worden. Seine Leiche habe man an einem ungewöhnlichen Ort begraben.
	        

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