Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 337 — Wie ich nun feststellen konnte, wurde diese Folterart tatsächlich in Graubünden bei Hexenprozessen angewandt, und sie erhielt dort den einfach und harmlos klingenden Namen «die Kluppe». Die Aussage der Barbara Moratin beweist auf furchtbare Art, wie gefühllos und grausam die Amtleute (es waren gewöhnlich der Land- vogt, der Schreiber, der Landammann und irgendwelche Gerichtsleute bei der Folterung zugegen, also sowohl Beamte des Grafen als auch Vertreter des Volkes) gewesen sind. Es ist ungeheuerlich: Sie gehen zum Mittagessen, während das Opfer angeschraubt auf der Folter sitzt, und lassen erst ab, als die Arme ohnmächtig wird ! Und für alles fordern sie so viel für ihre Unkosten, wie damals ein kleines Bauernhaus gekostet hat ! Um zu ihrem Gelde zu kommen, treiben sie schliesslich schamlos Missbrauch der Amtsgewalt. Nun die nächste Aussage im Wortlaut : - 
s «Catharina Bregenzerin ab dem Eschnerberg, Schellenberger Herr- schaft, beklagt sich, dass sie vor zwei Jahren den 26. August für eine Hexe eingezogen und in Vaduz in die Keichen gelegt worden sei. Als sie nun zuerst in dem Examen nicht gestehen konnte, dass sie das Geringste mit der Hexerei zu tun, habe man sie in das Spanische Fuss- wasser (wegen dessen sie mit der Barbara Moratin übereinstimmt) gesetzt und drei Stunden drin gehalten, darüber wiederum für eine Hexe examiniert und gesagt, sie solle nur bekennen, dass sie eine grau- same Hexe sei. Als sie aber solches ihres Gewissens halber nicht be- kennen konnte, habe man sie gleich darauf an die Waage geschlagen und eine halbe Viertelstunde daran hangen und nach vier Tagen vor die Amtleute kommen lassen, welche ihr mit guten Worten gesagt, weil sie nichts an ihr gefunden, wollen sie selbige auf Wohlverhalten aus dem Gefängnis entlassen. Als sie aber unter das Schlosstor ge- kommen war und heimgehen wollte, seien wohl zehn oder zwölf Mann dagewesen, welche sie rücklings aufgehebt, auf eine Leiter gebunden und wiederum in die Verhörstube getragen, allwo der Landvogt sie wiedermalen examiniert und hernach an die Folter geschlagen, Steine an die Füsse hängen und eine halbe Stunde hängen lassen, worauf er sie in die Keichen geführt. Nach ungefähr fünf Tagen'habe man sie abermalen in das. Fusswasser gesetzt und wohl drei Stunden drin ge- lassen. Nach acht oder zehn Tagen sei sie vor die Obrigkeit geführt und nach Auflegung der rechten Hand auf die linke Brust (wobei Peter
	        

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