Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 333 — für die damalige Zeit und unsere Verhältnisse ungeheuren Betrag ! Und der Graf musste nur sein «vidi» darunter schreiben und die Gelder waren sein ! . Wir müssen feststellen, da'ss auch die Untertanen an den Konfis- kationen nicht uninteressiert waren. Die Lasten für Reichsabgaben und die Quartierskosten für' Winterquartiere des Militärs waren damals besonders hoch und laut einem alten Vertrage von der Herrschaft zu bestreiten. Der Graf will sie nun auf die Untertanen abwälzen, aber diese- wehren sich und beziehen sich auf den Vertrag. In einem Be- richte heisst es dazu, die Untertanen hätten folgenden Vorschlag ge- macht: «Der'Herr Graf solle mit den Prozessen fortfahren und ihnen hernach die Konfiskationsgelder überlassen. Sie wollen alsdann die Winterquartiere aushalten: gestalten darauf die Prozesse kontinuiert und nur die Reichsten exequiert worden, deren Gut konfisziert worden». Hinrichtungen zum Zwecke der Lösung eines Streites um die Tragung von finanziellen Lasten — eine Nebenerscheinung der furchtbaren Zeit, Hinrichtungen, von Mitbürgern um des Geldes willen gebilligt ! Auch das Verhalten der Beamten und' Richter und ihre Verant- wortung wird aus den Münchener Urkunden noch deutlicher. Jedes Mittel ist den Amtsleuten recht, ihre Opfer zu finden. Da ist von einer Person die Rede, die Spitzeldienste leistet. «Unterschiedliche Male ist er jetzt mit Ungestümigkeit in die Häuser der Suspekten hineingerumplet, jetzt hirieingeschlichen, um auszukundschaften, ob man sich fürchte, fliehe und dadurch der Verdacht vermehrt werde». Dieselbe Methode wendet Landvogt B rügler sogar persönlich an: Er ruft-vor dem Hause eines Verdächtigen laut, er sei ein Hexenmeister, und der Geschreckte wendet sich zur Flucht. Er wird in Feldkirch ver- haftet und grausam gefoltert ! Unter den Richtern befinden sich, -wie es in einem Berichte heisst, Personen, die gleichzeitig «Ohrenbläser, Kläger, Indizienzuträger und Zeugen waren, welche sich gerühmt, dass sie einen oder den andern aus dem Wege räumen». ' So kommt es, dass der Fürstabt anordnet, die Beamten und Richter seien zur Rechenschaft zu ziehen, ihr Vermögen zu inventarisieren und sie selbst nötigenfalls zu verhaften. Der eine oder andere der Verant- wortlichen ist inzwischen gestorben, und zum Schlüsse wird das Ver- fahren gegen den eigentlichen Juristen.der Prozesse eröffnet, der we-
	        

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