Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 104 - Auch der gefürstete Abt von St. Gallen habe Interesse gezeigt, jedoch noch kein festes Angebot abgegeben. Der kaiserliche' Obristkämmerer Graf von Waldstein (in einer Urkunde finden wir die Schreibung Wallenstein) habe 80 000 Gulden geboten. - Noch vertritt Fürstabt Rupert den Gedanken des widerruflichen Verkaufes, und der Kaiser hat ausdrücklich bestimmt, dass ohne An- sehen der Person der Meistbietende zum Kaufe kommen soll. So kon- zentriert sich der Bericht auf das Angebot des Bischofs von Chur. D.er Fürstabt ist der Überzeugung, dass der Bischof von Chur deshalb Interesse an der nahe bei Chur gelegenen Herrschaft habe, weil sie in seinem Bistum gelegen ist «und in immer androhenden Anfällen der Religion halber für ein Asylum. diene». Die Gegensätze zwischen Protestanten und Katholiken waren es also, die den Bischof bewogen, eine sichere Zufluchtstätte zu suchen. In. einem späteren Schreiben bestätigt Bischof Ulrich von Chur selbst, dass er niemals wegen des Ertrages an den Kauf von Schellenberg denke. Am 5. Oktober erstattet der Reichshof rat ein Gutachten und am 10. Oktober genehmigt der Kaiser diese Stellungnahme. Es wird darauf verwiesen, dass die Herrschaft Schellenberg nicht mehr als einen Nettoertrag von 1 000 Gulden abwerfe, dass sich also nur ein Prozent Verzinsung für den Käufer ergebe (es sei bemerkt, dass damals fünf Prozent der übliche Zinsfuss war), so dass der widerrufliche Verkauf an den Bischof von Chur empfohlen werden könne. Der Erlös solle zur Bezahlung der Gläubiger verwendet werden. Der Vorschlag des Kommissars, im kommenden Monate eine Versammlung der Gläubiger in Feldkirch einzuberufen, um mit ihnen über einen Nachlass zu ver- handeln, wird gutgeheissen. Auf alle Fälle solle aber der Fürstabt noch berichten, was für einen unwiderruflichen Verkauf von Schellenberg zu lösen sei. Mit dem Grafen Jakob Hannibal hatte der Reichshofrat seine Not. Seit mehr als einem Jahr hielt er sich wegen des Verkaufes von Schellenberg in Wien auf und machte dort Schulden. Schliesslich gab man ihm 1 500 Gulden, damit er die Gläubiger befriedige und abreise -— aber der Graf, blieb. Er sei auch «zu solcher Hihaufreis durch ver- schiedene geschärfte Decreta bis dato nicht zu bringen gewesen». Nun ist der gesamte Reichshofrat der Auffassung; man solle dem Grafen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.