Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 238 — ' gebliebenen Hülfsquellen,- deren Auffindung abermals ? nur den staatswirtschaftlichen Kenntnissen des Hauer und Schupplers zu verdanken kommt. 21.) , - So z. B. ertrugen bis anher die Gerichtstaxen aus wel- chen der Landschreiber salarirt wurde jährlich bloss 500.— fl., diese auf das Dreifache erhöht machen schon 1500:—fl. ein mässiges Stempelpatent, welches je nach Umständen in der Folge erhöht werden könnte, erträgt sichere . 500.— fl. Die. Taferngerechtigkeiten — wenn auch die meisten reduzierte Gewerbe — wurden 'aufgehoben und den Schankwirten sfatt'früher von ihnen erhobenen 1 fl. Ta- ferngeld, eine jährliche Taxe, je nach Umständen, bis auf 30 fl. aufgelegt, welche zusammen . . . 300.— fl. ausmachen. Ebenso wurden den Krämern Handels- und • • Hausiertaxen aufgelegt, den, Spenglern und Jaunern das Schleifen, Kesselflicken, Sagfeilen und Korb flechten ver- pachtet, welches ebenfalls einen jährlichen Ertrag von . 500.— fl. abwirft. - - Zu diesen 2800 — fl. dürfen ja nur noch der ohnedies zur Bestreitung des Mi- litär-Etats und der Interessen für die Staatsschulden jähr- lich anzulegen kommenden Steuer noch ' . . . 1200.— fl. - zügeschlage'tt'werdenrso'-finden-'sich'obige --"'". -. 4000.— fl. vollkommen gedeckt».
	        

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