Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 114 — •Nun " schworen die'Untertanen, und ihr-Fürsprech trat vor .und dankte der kaiserlichen Kommission «wegen so viel gehabter Mühe- waltung und mehr als väterlich getragener Vorsorg». Er versicherte, dass die Untertanen ihre Pflicht gegen den neuen Herrn erfüllen wer- den, aber auch vertrauen, dass sie bei ihren Rechten und alten Ge- bräuchen bleiben dürfen und beschützt und beschirmt werden. • •' Dann wurde der Eid vorgesprochen, und das Volk hob die Schwur- finger und sprach ihn feierlich nach. Das dem Protokoll beigefügte Untertanenverzeichnis enthält die Namen sämtlicher anwesender Männer und Jünglinge. Es sind von Bendern-Gamprin 45; von Ruggell 52, Schellenberg 31, Mauren 56 und Eschen 89. Der Delegierte des Fürsten begab sich nun in den Hof und stellte sich neben die eigens bestellten Zeugen Franz von Kohler, Korrimis- sionsrät und Landschreiber in Hohenems, und Kaspar Auberer, Haupt- mann und Kommandant der Festung Neuburg. Dort wurde das Harid- gelübde abgenommen, und der feierliche Akt war beendet. Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat • ' Die alte Adelsfamilie derer von Liechtenstein war zu Beginn des 17. Jahrhunderts zu Fürstenehren'gekommen: Obersthofmeister Karl von Liechtenstein wurde 1608 von König Mathias, dem späteren Kaiser, in den Fürstenstand, erhoben. 1620 erhielt er von Kaiser Ferdinand die Erhebung zum Reichsfürsten. Seine Brüder Maximilian und Gund- acker wurden 1623 • Reichsfürsten. , . Bald nach dieser so ehrenden Rangerhöhung setzt das - Bestreben der Fürsten von Liechtenstein ein; die Mitgliedschaft im Reichsfürsten- rat zu erhalten und dort Sitz und Stimme zu haben.. «Sedem et votum» zu erlangen, war das Ziel durch fast'hundert Jahre. Voraussetzung dazu aber war . der Besitz- einer «reichsfürstenmässigen Herrschaft», das heisst eines Gebietes, das dieses Recht in sich trägt oder das vom Kaiser dazu erklärt werden kann. •"- Schon- 1641 machen die Fürsten Maximilian und Gundacker. und ihr--Neffe Karl Eusebius, Sohn des inzwischen verstorbenen Fürsten Karl, eine .gemeinsame Eingabe an den Kaiser um Aufnahme in. den Reichsfürstenrat. Sie erklären, dass sie trotz aller Bemühungen «zu einigen fürstlichen Gütern oder dergleichen Stücken im Reich'nicht
	        

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