Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 108 — fertig gehandelt. Den Untertanen seien 44 000 Gulden geboten worden, während sie nur 40 000 verlangt hätten. Die Beschuldigten legen ihre Mühen in einem Schreiben an den Kaiser ausführlich dar, beteuern, dass die Landschaften Vaduz und Schellenberg nur mit grösster Mühe zu einem Vergleich gebracht worden seien, bei dem jedermann, der et- was von der Sache versteht, sich nur wundern kann, wie günstig er für die Herrschaft ausgefallen ist. Schliesslich halten sie mit ihrer Meinung über den Grafen nicht zurück, der ja selbst so leichtsinnig die Schulden gemacht hat. Er habe schon den Bischof von Konstanz als Administra- tor sträflich angegriffen, nun schmäle er ihnen die. Haut voll, statt sich dankbar zu zeigen. Der Graf aber sei so unbesonnen, dass man sagen könne, er habe sich, selbst schon oft auf das Maul geschlagen. Die Klage des Grafen fand beim Reichshofrat keine Beachtung. • Fürst Johann Adam von Liechtenstein als Interessent Plötzlich tritt eine Wendung in den Verhandlungen ein: Am 12. Juni 1697 richtet Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein ein Schreiben an den Kaiser und meldet sich als Interessent für die Herr- schaft Schellenberg an. Wir wollen den Brief, der die erste Verbindung zwischen unserem Fürstenhause und dem Lande darstellt, der gewisser- massen den Punkt bezeichnet, an dem das Haus Liechtenstein in die Geschichte unserer Heimat eintritt, im Wortlaute, wiedergeben: «Allerdurchlaiichtigster, grossmächtigster' und' unüberwindlichster Römischer Kaiser, allergnädigster Kaiser und Herr Herr ! Nachdem ich in Erfahrung kommen, welchergestalten die Gräflich Hohenembsische Herrschaft Schällenberg, Schulden halber, plus offe- renti verkauffet werden solle, auch sich bei diesfalls angeordneter Commission bereits Käufer angemeldet haben. Wann dann ich dieser Orthen mir auch gerne etwas erkaufen wolte. Alss thue ich mich hiemit ingleichen für einen Käuffer melden, und zwar wann mir obgedachtes Schellenberg, cum irredimibilitate, käuf- lichen überlassen werden möchte, Einmalhundert- und fünfzehn Tau- send floren für solches offerieren, und Euer Kaiserliche Majestät aller- untertänigst bitten, sie geruhen dieses mein Anmelden dem dies]alligen
	        

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