Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

. -. Der andere Zeuge;kann auch mit rechtem Grund;nichts Widriges von, der Angeklagten "sagen, ausser dass sie-.-und-die Bregenzerleute Öftermals zusammenkommen, .welches für sich selbst nichts Unrechtes ist, besonders weil weder gegen -den .einen- noch-'gegen den anderen, eine Anzeige'der Zauberei-dargetan worden. Zudem ist im Protokoll nicht zü, finden, dass dieser Zeuge wie auch, der dritte vor.'der Qbrig- - keit und 
Beisitzern .seien, abgehört worden:" Der dritte Zeuge, deponiert' nur-.vom Hörensagen, und ist'auch aus seiner Anzeige zu. erkennen,, dass er ein Feind;der Angeklagten-gewesen,,"indem er zuletzt yermel- det; es wäre'jedermann froh, wenn die-Angeklagte nur'bald verbrannt würde. "•'.• ' '•• '.' •- • Y . . ;'."-' ; •' Dieses .letzten Zeugen Aussage .ist auf einem; absonderlichen' ein- zelnen Bogen bei' den Akten gefunden worden; welche Anzeige in-An- wesenheit des Richters und der Beisitzer den 29.. August 1680 gesche- hen sein soll, wohingegen im-Schellenberger Protokoll diese. Aussage; früher, und zwar fast fünf Jahre früher, geschehen sein, müsse, so- däss es wohl, sein kann, dass. diese dritte Aussage wiederum herbeigezogen worden.-Sonst "tun. sich in diesem einzelnen;'Bogen' als NB., folgende- Worte finden: «Ihr Sohn ist flüchtig'», welche .Worte ,.aber. in. dem. Schellenbergischen Protokoll nicht zu finden, woraus anzunehmen ist, dass man mit den Protokollen'nicht getreulich umgegangen ist. •', . Überdies'ist .in den ..Akten nicht zu finden,- dass .-man; -über die Glaubwürdigkeit, das Leben und die Moral der Zeugen nachgeforscht' •habe, wie'es "durch "das Recht erfordert wird. '-'.; . - Obwohl nun vermöge' obiger Depqsitiori auch sonst kein widriges' Anzeigen der Zauberei halber beigebracht worden und man also nicht befugt gewesen, gegen- die .Barbara Maüratin-weite'rs Untersuchung zu führen; viel.-weniger !aber.'selbe in Haft'zü nehmen, ist doch ganz etwas •Widriges erfolgt,: indem man sie 
den 30. 'August 1680 wegen Giftmi- schereiuntersucht und als. sie in; der gütlichen Befragung das ihr zu- gemutete.'Laster der Zauberei zum .zweiten. Male verneint;. auch die Ursache ihrer .Flucht, angezeigt,, .dass sie; sich nämlich aus' Furcht, vor _ einem Prozess 'hinwegbe'gebeii, -so.-hat man.phrie genügsame Anzeigen sie an die Folter geschlagen, und wie sie auch-da nichts bekennen •wollte, ist'sie' in die drei-Stunden in das spanische-Fusswasser'gesetzt und .zweimal ümgedrehet worden. Mit dem ist es aber nicht genüg gewesen, sondern man hat. die Beklagte ferners auf "'den Esel gesetzt, hernach wieder, an. die Folter geschlagen und hat'ihr: die. Steine ange-
	        

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