Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

Wir müssen, wie es auch in den Akten geschieht, zwischen Hexen- versammlungen und Hexentänzeri unterscheiden. Die Versammlungen, haben wir uns als eine Art «Teufelsmesse» vorzustellen! eine/ins Teuf- lische verkehrte heilige Handlung, in welcher der Böse .angebetet wird und die heiligen Namen und Personen gelästert werden. Im Mittel- punkt; der Handlung-steht die Verunehrung .der Hostie. .«Das. Aller- heiligste auf den Versammlungen verunehrt» ist ein Teil der- Geständ- nisse in unseren Akten. Wehe dem, der nicht erscheint ! Ein Beklagter gibt an, dass der'Teufel' zu ihm gekommen sei-und ihm ein Mal «in den Buckel» gebrannt-habe, weil -er es versäumt habe, zu Versamm- lungen zu kommen. Wir können annehmen, dass zum Abschluss dieser Zusammenkünfte der Teufel seinen Untertanen die Weisungen gegeben habe, wann und wo- und wem sie zu schaden hätten'. - '. .. Die Hexeritänze sind ein tolles Treiben,. natürlich ebenso -zur. Nachtzeit wie die Versammlungen. Bei- Musik und Tanz wirbelt das ganze Heer der Hexen und Hexenmeister in den Lüften durcheinander, und die Orgien sind.ihr Kennzeichen neben der Lust des Tanzes. Zwei von unseren Beschuldigten wird vorgeworfen,' sich als -Spielleute bei den Tänzen hergegeben zu haben, ein weiterer soll dabei 'das Amt eines Feldwebels, also eines Ühterkommandanten, ausgeübt haben. Unter Zaubersprüchen,fahren, die Hexen zu den-nächtlichen Zu- sammenkünften- durch- die Luft aus.' Zauberkraft ist dazu nötig. Der Teufel «subministriert» seinen Anhänger eine Salbe, mit der das. Fahr- zeug bestrichenswird, auf dem dann aüsgeritten werden kann.. Einmal ist es ein Stuhl, einmal eine Gabel, sonst in unseren Fällen immer ein Stecken, auf dem ausgefahren wird. Immer wieder, stellt das Gutachten- -fest-, dass die Obrigkeit die Pflicht gehabt hätte, nach den sichtbaren Zeichen des Verbrechens,t-ünd es gibt Ja bei Zauberei nicht viele, zu suchen. In ihren Bekenntnissen geben die armen Opfer stets ah, wohin sie den Stecken und die .vom Teufel dargereichte' Salbe getan hätten—1 'aber es wird nicht danach gesucht ! Einmal wird .vermerkt, der Stecken sei gefunden und verbrannt worden, es sei ein geschälter tarinener Stecken gewesen. Aber das Entscheidende ist, dass diese Bemerkung nicht, im Protokoll steht, sondern wie andere entlastende Anmerkungen später mit anderer -Tinte am Rande angeführt wird — zweifells ist es eine Erfindung des Beamten, der vor dem Anfordern der Prozessakten noch eine kleine'Entlastung herausholen will,-ein simpler , Schwindel.. Bei den allerersten Prozessen wird einmal angeführt, die Salbe sei ge-
	        

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