Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 178 — Nach Besuchen tritt mancherlei Unheil ein: Eine Kuh nimmt an der Milch ab (was nach 25 Jahren angezeigt wird!)', Menschen werden krank. Auch Widersprüche stören die Behörde nicht. Ein Zeuge sagt, von . einer Geiss, die vom Angeklagten .verkauft worden war, sie sei nach' vier Wochen «zerfallen», der andere vom gleichen Tier, es sei beim' Hüten verloren gegangen, kein Mensch wisse, wohin. Beide Aussagen . stehen als Belastung im Buch. Ein Zeuge sagt, ihm sei ein Kalb ver- ,reckt,, der Angeklagte behauptet, es lebe noch. Niemand geht nach- schauen,' welcher von beiden recht hat-! , " ' • Da besucht eine' Frau eine andere, nimmt ihr Kind auf und lobt es. Das Kind wird unpässlich, man verwendet geistliche Mittel und alles-wird wieder gut. Aber im Bette des Kindes: findet man etwas, gleich einem eingewickelten Kindlein, in der Grösse eines Manns- fingers, voller Haare und schwärzlicher Federn. Ein Zaubermittel der Besucherin also. Die Angeklagte gesteht auf der Folter, sie habe auf Befehl des bösen Geistes das Kind angehaucht und ihm so geschadet; dass ihm die Ruhe genommen, aber nach'dem seltsamen Gegenstande fragt man" sie gär nicht. Auf der Alp, geht so ein verdächtiger Mann zweimal zum Schwei- netrog, worauf zwei Schweine verrecken, und ungeheissen taucht er in der Milchkammer auf — man kann dann nicht schmalzen. Ein anderer Älpler scheint ein «Sprüchemacher» gewesen zu sein. Er erklärt, er körine denjenigen herausfinden, der. das. Vieh immer ' ruckig mache, er brauche nur durch einen Ärmel zu schauen. Und wenn er eine Nadel ob der Stalltüre einsteche und der Stall voll'ange- bundener Kühe wäre, dann müssten diese so lange springen,, bis alle frei herauskämen. Scherz oder Aberglaube, mit diesen. Worten tut das Gutachten diese beiden Anzeigen ab. Ein anderer Zeuge meldet bei der Untersuchung, er habe nicht schmälzen können, sagt aber nicht,, dass er einen Verdacht auf den Angeklagten habe, sondern, dass er zu einem Manne im Dorfe gegangen sei, um Rat zu holen. Der Rat- geber ist aber bekannt, dass er «mit allerhand Teufelspossen umgeht», heisst es im Protokoll. Aber die Vaduzer Obrigkeit ? Der Arme wird zum Tod verurteilt,, sein Vater war ja schon, verbrannt worden, und . die Aussagen genügen für ein Todesurteil ! ' • Es gibt noch andere Fälle solcher furchtbaren Justiz. Gegen einen Triesenberger, dessen Mutter verbrannt worden war, liegt eine einzige
	        

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