— 174 — Bei vielen Namen (nicht bei allen) wird der Wohnort des Be- schuldigten verzeichnet. Neben den Zahlen' der angeklagten Personen des Gutachtens wollen wir auch anführen, was uns von der Verurtei- lung der Vorfahren und Verwandten bekannt geworden ist. Gewiss werden nicht alle Vorfahren aus einer Gemeinde stammen, aber auch die dritte Zahlenreihe der früher Hingerichteten gibt ein annäherndes Bild über die Opfer in den einzelnen Gemeinden, soweit sie mit den Beschuldigten der letzten Prozessjahre verwandt sind. Es zeigt sich folgendes Ergebnis Wohnort
Beschuldigte 1677/168C
davon Todesurteile '' 1679 und 1680
Todesurteile in früheren Prozessen (Verwandle der Ange- klagten von. 1677 — 80) Schaan
23 . 10
37 Triesenberg 16 11. •
9 Triesen
14 5 14 Ruggell
4 4 9 Vaduz 7 7 - 5 Mauren '6 '.5 • ' 6 Eschen 5 2 6 Planken . . 6 '
2, Balzers
4 2 ' Es muss. betont werden, dass es sich hier nicht um eine vollstän-: dige Aufstellung handeln kann (es gab ja gegen 300 Todesurteile), aber doch um Hinweise auf die Verteilung der Opfer in den. einzelnen Ge- meinden. Die grosse Überraschung ist.Schaan, das in der ZahL der Prozesse wie. der Todesopfer weitaus an der Spitze steht.,,Die Tobel- hockersage ist in Triesenberg und Triesen beheimatet, und man nahm daher an, dass in diesen beiden Dörfern die meisten Opfer-gebracht wurden. Nun zeigt sich aus den Zahlen, dass Schaan der Hauptort des Wüteris gewesen ist. Dort sind auch die Opfer aus den Kreisen einzel- ner Familien am grössten. Zwei Gemeinden1'(Schellenberg und Ben- dern-Gamprin) sind" ohne Angeklagte'und Opfer. Wenn wir bedenken, dass allein in den Prozessen der beiden letzten Jahre und unter den Angehörigen dieser Beschuldigten über 130 Opfer genannt werden, dann erscheint uns die Zahl von 300 Verbrannten nicht nur möglich; sondern durchaus wahrscheinlich und glaubhaft.