Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 169 — II. Teil . Das Gutächten und die Prozesse Die Erstellung des Gutachtens . • Professor Moser von der Universität Salzburg, der Referent der . juridischen Fakultät für das Gutachten, nimmt seine Sache sehr ernst. Mehrmals wird wegen Unklarheiten aus Salzburg Rückfrage gehalten, und jeder einzelne Prozess wird gesondert behandelt. " ' . - •:'' 'Folgende Dokumente lagen in Salzburg vor:' - 1. Das .Vaduzer Inquisitionsprotokoll, mit Nr. 1 bezeichnet. 2. Das Griminal-Inquisitionsprotokoll der .Freiherrschaft Schellenberg, ' mit Nr. 2 bezeichnet. '•3.. Das Kriminalprotokoll-Extrakt über die Prozesse (wahrscheinlich • 4 Bände) ' • 4. • Ein Faszikel mit corpora delicti • . 5. Die Berichte der Innsbrucker Regierung und der Feldkircher Beamten. ' ' . \ 
- Die beiden Inquisitionsprotokolle sind die Bücher, in welche die Anzeigen' eingetragen werden, sei es von Personen, die sich selbst ge- meldet haben, sei es von solchen, welche die Behörde als Zeugen holt. Es sind «Hexenbücher», die im ganzen Lände gefürchtet waren, denn jeder wusste, dass jeden Tag geholt werden konnte, wer «im Protokoll steht»,' ' ^ . • Das Kriminalprotokoll ist das Protokoll über alle Verhandlungen, die weitaus wichtigste Unterlage für die Beurteilung der Prozesse. Erwähnt wird auch ein Bündel mit Beweisgegenständeh. Professor Moser'schreibt einmal, er wusste nicht, was damit anfangen, denn es • war nirgends bezeichnet, zu welchem Prozess sie gehören. Was mag es- gewesen sein ? Vielleicht ein Tiegel mit Salbe, ein paar Körner, ein Pulver, Dinge, von denen man meinte, es seien Zaübermittel.
	        

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