Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

aus gutem Gewissen sein, dass kein-Geständnis erfolgt. Es ist gegen -jede christliche. Mässigung, gegen den Körper eines freien Christen- menschen grausam zu wüten. 8. Aus den Protokollen geht nicht hervor, dass die Folterung in Anwesenheit der Richter und Beisitzer geschehen ist. Man hat sogar das protokolliert,, was während der Folterung gestanden wurde. 9. Über die Beweisgestände hat man keinerlei Untersuchung geführt. . . ' 10. Die Glaubhaftigkeit und den Charakter der Zeugen hat man niemals in Betracht gezogen und erfragt. 11. 
1 Über die Art der Hinrichtung ist in den Protokollen nichts . angegeben, ebensowenig, was mit dem Vermögen geschehen ist. Aus einer Aufstellung hat man in Salzburg gesehen, dass das Vermögen entweder ganz beschlagnahmt, oder ein gewisser Teil von der Obrig- ,. keit abgefordert wurde. Die .Vaduzer Beamten haben ohne Respekt: auch nach dem Verbot mit der Konfiskation fortgefahren. Weil die Prozesse nicht in richtiger Form geführt wurden, ist das Vermögen zurückzuerstatten.' Die Mitarbeiter bei diesen ungerechten Prozessen sind haftbar zu machen. , , • . 12. Ein Protokollauszug stimmt mit dem Originalprotokoll nicht überein. t 
- > 13. Es ist öfters vorgekommen, dass Zeugen als Gerichtsbeisitzer verwendet wurden, Besonders bei zwei Landammännern war es der Fall. ' •' 14. Es stehen'Dinge im Protokoll, aus denen man sehen kann, dass die Obrigkeit sich verdächtig macht, eigenes Interesse zu vertreten. 15. Bei drei Prozessen fehlt das Untersüchungsprotokoll. In trocken-nüchternen Worten' der Juristen wird ein vernichten- des Urteil über die Prozessführung abgegeben. Was nun folgt, ist eigent- lich schon klar : Auch der Reichshof rat in Wien kann; wenn er ein Rechtsgutachten angeregt hat, nichts anderes tun als die Konsequenzen .ziehen und sich den Anträgen der Salzburger Professoren anschliessen. Das Gutachten befindet fast ausschliesslich über die Form der Prozesse (dass es Hexen gibt und diese.eine Gefahr für die Gemein- schaft sind, war damals eine allgemeingültige Ansicht) und sucht sicht- lich nach Beweisen, dass diese Form verletzt wurde. Dazu finden sich ' in den willkürlich geführten Vadüzer'Prozessen genug Anhaltspunkte.
	        

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