Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 153 — schon wegen Hexerei in Untersuchung standen und • Verhaftung; Ge- fängnis, Folter und Tod fürchten mussten, um-Zusicherung-behörd- ' liehen Schutzes und freien Aufenthaltes an die Behörden. Es sind die Brüder Adam und Sebastian Hilti von Schaan, Michael Gassher von Triesenberg,. Andreas Rheinberger von Vaduz und Maria Eberlin von Planken. Auch sie legen die Ungerechtigkeiten dar und. weisen darauf hin, dass in der Grafschaft den Untertanen, die sich ausser Land be-, geben, gegen jedes Recht die Güter konfisziert.werden. Leider, sind die Eingaben der mutigen Männer weder in Innsbruck noch in Wien oder Salzburg bei den Akten zu finden, ihr Inhalt aber kann aus dem Zusammenhang erschlossen werden. Die Regierung in Innsbruck handelt sofort und fordert von ihren Feldkircher Beamten ein Gutachten an, das: bereits am 30. Januar 1681 erstattet wird. Die Beamten können einen wahrheitsgetreuen Bericht geben,' denn in Feldkirch waren sowohl die Vorgänge bei den Prozes- sen,als auch die Beamten, welche sie durchführten, gut bekannt. Wir • wollen deshalb'das Schreiben wiedergeben, das an die «Hoch- und. wohlgeborenen, wohledelgestrengen und hochgelehrten,' gnädig'geb'ie- -tenden Herren»- in Innsbruck gerichtet ist und feststellt, dass es «mit denen nunmehro bei vier Jahren hero in gedachter Herrschaft Vaduz ' von-den Grafen allda oder dessen Amtsleuten wider die der Hexerei verdächtigen Personen geführten üblen Prozeduren- leider allerdings beschaffen, wie" anfangs vermelter Herr Pfarrer umständlich in-seinem Memoriali ansieht». . . • Die-Berichterstatter erklären,-sie hätten von geistlichen und welt- lichen Personen genauere Kenntnisse über die Prozesse, besonders über die von Landvogt Prügler geführten, erhalten. In Ferne und Nähe sei die-Grafschaft Vaduz wegen dieser Vorgänge in üblem Rufe, was dem Lande sehr schade. Es sei schon so weit, dass in Schwaben und' , anderen' benachbarten Orten, «allwo sich jemand aus diesem Lande befunden, die allgemeine Rede entstanden sei, dieser und jener sei aus dem Hexenlande». Äh diesem Rufe seien sowohl der Herr Graf selber schuld, der bei öffentlichen Zusammenkünften in Stadt undXand seihe Untertanen in schlechten Ruf bringe, als auch die Beamten mit ihrer. schlechten Verwahrung der .Protokolle, mangelnder Verschwiegenheit in; diesen schwerwiegenden Prozessen und unordentlicher Prozess- führung. .
	        

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