Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

Auch die zweite Sage hat die Angeberei zum'Inhalt, und Peter Kaiser erzählt sie deshalb, weil darin das Ende der Verfolgungen be- handelt wird, von dem er nichts Tatsächliches- zu berichten weiss, so •"wenig wie Kanonikus Büchel, der in seiner «Geschichte der Pfarrei . Triesen» zwar richtig erkennt,-dass die; Hexenprozesse um das Jahr. 1681 plötzlich aufgehört haben, aber, auch keinen stichhaltigen Grund dafür' angeben kann. ' ..'-,- Die Sage schreibt das Verdienst hiefür- dem Pfarrer Valentin von Kriss'in Triesen zu. «Die Brenner hatten den Pfarrer von Triesen zu ihrem Opfer.auserkoren. Sie traten in sein Zimmer und er,' die Absicht ihrer Ankunft erratend, fasste sich schnell, holte Wein aus dem Keller . und forderte sie zum-Trinken auf. In den Wein aber hatte er schnell betäubendes Gewürz gemischt. Die Brenner tranken und sanken bald in tiefen Schlaf. Der Pfarrer entriss ihnen jetzt das Verzeichnis der Opfer, Er war der Erste auf der Liste. Sogleich Hess er die Männer kommen, die auch auf der Liste standen, machte sie mit der Gefahr bekannt ;und 
forderte sie auf,^alles an Ehre und Leben zu wagen. Sie nähmen die Brenner fest und überlieferten.sie der Obrigkeit. Sie er-' litten die gerechte Strafe, und viele Familien, die um Ehre und Eigen- tüm gebracht worden, erhielten beides'wieder-. Den Besseren-und Ver- ständigeren im'Volke gingen die Augen auf; sie sahen zu spät, welches entsetzliche Spiel man mit so vielen unschuldigen Leuten getrieben, und so verschwand das-Hexen- und Zauberwesen aus den Protokollen der Gerichte». . '. ' Wir werden' sehen, dass ein Stück Wahrheit in der Sage steckt, da Pfarrer von Kriss wirklich Anteil am Ende. der 
Prozesse hat', aber auf ganz ändere Weise. Die einzigen Akten, die noch im Lande erhalten sind und einigen Einblick in das Denken der' Menschen dieser Zeit geben,' sind die «Verhörtagprotokolle der Grafschaft. Vaduz», deren erstes im Jahre 1639 angelegt wird. Was uns heute darin wie gewöhnliche Ehren- beleidigungsangelegenheit erscheint, war .damals ein Kampf aüf Leben, und Tod. Wer die Schimpfworte- «Hexenmeister» oder «Hexe» auf sich ruhen Hess, der kam, wie die Prozesse zeigen, von selbst in Verdacht, dass er sich nicht wehre, weil etwas Wahres ah der Sache sei. Es ge- hörte aber andererseits wieder Mut dazu, als Kläger vor die Behörde zu treten, die in den Prozessen jede Angeberei kritiklos glaubte und' als, Beweis annahm. . . -
	        

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