Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

geklagten-wuchs und das Volk selbst in seinem Wahn die Obrigkeit drängte, .strenger zu verfahren, indem es drohte, den Huldigungseid zurückzunehmen, wenn das Hexehwesen nicht ausgerottet würde». " Es ist eine traurige Wahrheit, dass aus dem Volke nicht nur der Antrag auf Verfolgung von Mitbürgern und Mitbürgerinnen als Hexen- meister und Tiexen kam, sondern auch das Drängen auf Verschärfung der Prozesse, auf rücksichtslose Verfolgung. . Und die Obrigkeit gab dem Drängen nur allzu willig nach: Die Landesherren konfiszierten ja die Güter der Hingerichteten ! Peter •Kaiser schreibt: «Man musste es als eine Gnade ansehen, wenn es den Erben der Hingerichteten erlaubt ward, die Konfiskation des ganzen Vermögens um eine bestimmte Summe loszukaufen. Es wurde mit die- • t. ' sem Geschäft ein ordentlicher Markt getrieben: man hiess es «mit der Herrschaff abkommen». Ein Verzeichnis solcher Abkommen vom Jahre 1648 ist. noch vorhanden. Die Summe der Geldablösen allein betrug in diesem Verzeichnis-in .der Grafschaft Vaduz 12 000 Gülden ! Schon Peter Kaiser kennt die beiden Volkssagen, die sich um das Hexehwesen ranken., 
v Das Gericht glaubte allen Angaben der Denunzianten, und diese waren es, die eigentlich ihre Mitmenschen unmittelbar-ins Verderben stürzten. Es kann nicht Geldgier gewesen sein, denn sie erhielten kei- nen. Lohn. Neid und Hass tobten sich aus und wohl auch der Glaube an das Hexenwesen überhaupt. Man glaubte/ dass eine Art Gemein- schaft !der Angeber bestehe, und nannte sie die «Brenner». Der Chro- nist schreibt:' . - . - «Die Volkssage übte auch eine eigene Justiz gegen die Brenner, welche, nicht gut genug zur Hölle, in ein finsteres Tobel, da, wo man zur Alp Lawena geht, gebannt sind, und dort sitzen sie an steinernen Tischen stumm und starr; denn ihr Herz war auch hart wie'Stein und unerbittlich, und ihr Lügenmund ist geschlossen immerdar. Das Volk nennt sie „Tobelhocker"». , " Wir wissen, welchen Unfrieden zu Zeiten unserer Vorfahren diese Sage gestiftet hat, an deren Wahrheit noch manche Leute eine Gene- ration vor uns geglaubt haben. Dass die Sage alt ist, kann urkundlich , nachgewiesen werden. In den Verhörprotokollen wird 1684 eine Ver- handlung geführt, denn ein Mann hatte einem anderen vorgeworfen, dass sein Vater im Tobel sei. • *
	        

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