Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 141 — I. Teil * Die geschichtlichen Ereignisse Im ganzen Abendlande rauchten vom Ausgang des Mittelalters bis in die Aufklärungszeit des frühen achtzehnten Jahrhunderts die Scheiterhaufen, auf denen Menschen verbrannt wurden, die des Hexen- werkes schuldig befunden worden waren. •. * .' ' Zweifach war im Glauben der Zeit ihre Schuld : Abfall von Gott und Schädigung der Menschen durch zauberische Kräfte. Der Abfall von Gott wird im Bündnis mit dem Teufel vollzogen, der die Verleugnung Gottes und aller Heiligen stets als erste Bedingung verlangt.'Die Hexe und der Hexenmeister sind also gleichzeitig Ketzer, weil sie die wahre Lehre.verlassen und sich in den Dienst des ver- lockendsten und mächtigsten aller Irrlehrer, des Teufels begeben. Den Ketzer aber traf schon im frühen Mittelalter die Strafe der Verbren- nung. Die Hexenprozesse sind die Fortsetzung der Ketzerprozesse, wenn man vom Kern der Schuld, von der Verleugnung Gottes ausgeht, und gleiche Strafe trifft die schuldig befundenen Menschen. . Die Todesstrafe wird aber nur ausgesprochen, wenn der zweite Teil der Schuld, die Schädigung durch Zauber erfüllt ist. Ohne'diese Schädigung, ohne das Maleficium, gibt es keine Todesstrafe. "Die «pein- liche Halsgerichtsördnung» Karls V; die für das ganze deutsche Reich gilt, spricht dies deutlich aus. • * Wie die Schuld zweifach ist, so ist auch das. Grauen ein doppeltes:' Die Vorstellung brennender Körper, der lodernden Scheiterhaufen, auf denen Unschuldige zu Asche verbrennen, ist das eine, die Unmensch-, lichkeit der Folterung das andere Grauen, das uns befällt, wenn wir uns in die Seelen der Menschen hineindenken, der Richter wie der Opfer. Ohne Folterung gibt es keinen Hexenprozess, sie ist die eigent- liche Mitte. «Das Verbrechen der Zauberei ist ein aussergewöhnliches Verbrechen, bei, dem es keine Begnadigung gibt. Das göttliche Recht verlangt die Todesstrafe, denn dieses'Verbrechen verletzt unmittelbar die göttliche Majestät, es ist aber auch dem ganzen Staate, der mensch-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.