Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1956) (56)

— Mi - ten minderjährigen'Prinzen Karl äbgetröfen-: Tatsächlich hat der Fürst am 27. September 1806 das Fürstentum einem-dritten noch minder- jährigen Sohn Karl- übergeben und für sich nur die Vormundschaft während de"r Minderjährigkeit behalten.-Nach 1813 übernahm er selbst wieder die Regierung. Es kann wohl 'kaum ein Zweifel darüber be- stehen, dass der Grund für die Aufnahme Liechtensteins in dieser un- gewöhnlichen Form ohne ausdrückliche Zustimmung des regierenden Fürsten nicht im Land selbst oder beim- Volke von Liechtenstein zu suchen ist, sondern in der Person des Fürsten Johann I. gelegen sein muss. Der Fürst war als Soldat dem Kaiser der Franzosen wiederholt im Felde als Feind -gegenübergestanden, zuletzt in der Schlacht bei Ausfeflitz und anschliessend daran als Friedensunterhändler des Kai- sers Franz 
II. und als 'Mitunterzeichner des. Friedensvertrages von Pressburg. Napoleon konnte offensichtlich dem. Fürsten seine Hoch- schätzung nicht versagen und wollte dieselbe 
in der Form zum Aus- bringen; dass er ihn durch Aufnahme in den Rheinbund zum Souve- rän machte. Der bekannte damälige österreichische 
Publizist Friedrich Gentz schreibt in seinen Tagebüchern, Fürst Johann sei als'das Haupt unserer (d. h. der österreichischen) Angelegenheit zu 
betrachten, er sei der einzige, für welchen-Napoleon' fortfährt Achtung und Rücksicht zu haben. Es ist deshalb wohl nicht weit gefehlt, wenn man annimmt, dass der zweite Satz des Art. 7 der Rheinbundsakte: «Ceux qui.'etänt dejä au Service d'autres Puissances, voudront y rester, sertont de faire passer leursPrincipautes sur la teted'unde leurs Enfants», oder deutsch: «Diejenigen, welche schon im Dienste fremder Mächte sind und darin bleiben wollen, sind gehalten, ihr Fürstentum einem ihrer Söhne ab- zutreten», dass dieser Satz im Hinblick auf den Fürsten Liechtenstein, also.gewissermassen als «Lex Liechtenstein» in den Staatsverträg vom 12. •••Juli 1806 aufgenommen wurde: Einer Tabelle, welche der vorerwähnte Professor Wilhelm Joseph Behr. überFlächeninhalt, Bevölkerung, Einkünfte und die zu stellenden Kontingente .der Rheinbundstaaten gibt, ist zu entnehmen, -dass das Fürstentum Liechtenstein damals 4000 Einwohner'hatte und ein Kon- tingent von 40 Mann zur Bundesarmee zu stellen hatte. -• - --- Im "Lande selber erweckte das Geschenk der Souveränität keine reine Freude. Wie' in den andern Rheinbundstaaten wurde auch in Liechtenstein mit einer Reform des Regierungs- üri'd'1 Verwaltungs- s'ystems begÖnnefu'Der fürstliche Hofrät Georg Hatfe'r^der im Jahre
	        

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