Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 85 — souveränen Fürstentum Liechtenstein und dem souveränen Kanton St.: Gallen wurde*als wichtige Beilage eine genaue Riheinkarte ge- schaffen, welche die Korrektionslinien des Rheins enthält. Auf die- ser Karte sind aber auch die in der Nähe des Stromes gelegenen Fluren eingezeichnet samt ihren Bezeichnungen. Unser Bitzi in Rug- gell erscheint, auf diesem Plane noch total eingezäunt. Es war dies eben noch zur Zeit als das Trieb- und Trattrecht weit verbreitet war. Das• .Riiggeller Bitzi war aber schon damals der allgemeinen Be- nutzung entzogen, es war schon uneingeschränktes Privateigentum geworden. Urkundlich scheint diese Flur erstmalig 1502 unter der Bezeich- nung «pitzi» auf. Ob die Bezeichnung Bitsche in Mauren (Flur VIII) ebenfalls die gleiche Bedeutung hat, möchte ich heute nicht beant- worten, lautgesetzlich halte ich es ohne weiters für möglich. Gerade der Umstand, dass in alter Zeit ein Weinberg in Mauren mit Bitschi bezeichnet wurde, spricht für. diese Annahme. Auch das Schaaner Bisch kommt in alten Urkunden häufig als «Bitsch» oder «Pitsch» vor. Wenn wir überdies an die Bischbünten denken, so kann man auch hier annehmen, dass es sich um eine Sonderflur handelte, also um ein aus der allgemeinen Nutzordnung ausgenommenes einge- zäuntes Landstück. * * * Nach Lexer, mittelhochdeutsches Wörterbuch, bedeutet b i - u n"d e freies, besonderer Bewirtschaftung vorbehaltenes, eingeheg- tes Grundstück. Man kann in der Literatur hiefür auch den Aus- druck b i - wu ndc = «was sich herumwindet» (geflochtener Zaun) finden. Aus biunde be>zw. biwunde hat sich im Verlaufe der Jahr- hunderte unsere Bezeichnung Bünd oder Bünten ergeben. Anders- wo kam es dabei >zu anderen Vokalentwicklungen so etwa im schwä- bischen zu baind, boind. Die Bünten (Beunden) lagen früher nahe beim Dorf, meistens aber nicht wie heute direkt beim Anwesen. In Schaan liegen <z. B. die schon erwähnten. Bischbünten auch heute noch ausserhalb des Dorfes. Die Umzäunung ist hier nach Aufhe- bung des Trieb- und1 Trattrechtes nicht mehr erneuert worden. Ein ganz typisches Beispiel für ein dem allgemeinen Flurzwang entzo- genes, ganz eingefriedetes Gebiet sind die «Bünda» auf iSiluni. * * *
	        

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