Die Souveränität Liechtensteins von Georg Malin Es ist Mittwoch der 27. Juli 1949. Der Sicherheitsrat der UNO tagt in Lake Success. Der Vertreter Russlands sagt: «Erstens, und das ist ein Faktor auf den schon hingewiesen worden ist, Liechten- stein ist nicht im Stande die Unabhängigkeit seiner Auslandsver- tretung zu garantieren. Es kann dies nur durch Vermittlung der Schweiz. Zweitens, Liechtenstein hat eine Zollunion mit der Schweiz geschlossen: es ist deshalb im Himhlick >auf Zoll auch nicht unab- hängig. Drittens, Liechtenstein hat kein eigenes Geld und bringt nur, Schweizergeld in Umlauf. Viertens, Liechtenstein hat keine eigene Post; die Schweiz versieht diesen Dienst; dasselbe gilt für den Te- legraph. Was bleibt von der Souveränität Liechtensteins? In der Tat: nichts.»1 Liechtenstein aber feiert nächsten Sommer «Hundertfünfzig Jahre souveränes Fürstentum». Welch ein Streit ! Die Feststellung einer Weltmacht widersteht unserer Eigenstaatlichkeit. Gehen wir den Weg der Besinnung: Besinnung ist nach einer Definition Märtin Heideggers «der Mut, die Wahrheit der eigenen Voraussetzungen und den Raum der eigenen Ziele zum Fragwürdig- sten zu machen».2 Nehmen wir selbst die Möglichkeit der Vernei- nung unserer Souveränität auf uns:- liefern wir uns dem Fragen aus. Für dieses Tun müssen wir uns ausrüsten. Welches sind die besten Vorkehrungen, um nicht in Alb- und Irrwege und in die Fallen fal- scher Schlüsse zu geraten? . Wohl Ware Begriffe. Welche Begriffe 1. Regierungsarchiv, Aktenbündel 248, Akt Nr. 498, Nations Unies, Conseil de Securite, Compte rendu stenographique de la 432eme seauce tenue ä Lake Success, New York mercredi le 27 juillet 1949 ä 15 heures. 2. Heidegger Martin, Holzwege, Frankfurt a. M. 1952, 69.