Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

Die Souveränität Liechtensteins von Georg Malin Es ist Mittwoch der 27. Juli 1949. Der Sicherheitsrat der UNO tagt in Lake Success. Der Vertreter Russlands sagt: «Erstens, und das ist ein Faktor auf den schon hingewiesen worden ist, Liechten- stein ist nicht im Stande die Unabhängigkeit seiner Auslandsver- tretung zu garantieren. Es kann dies nur durch Vermittlung der Schweiz. Zweitens, Liechtenstein hat eine Zollunion mit der Schweiz geschlossen: es ist deshalb im Himhlick >auf Zoll auch nicht unab- hängig. Drittens, Liechtenstein hat kein eigenes Geld und bringt nur, Schweizergeld in Umlauf. Viertens, Liechtenstein hat keine eigene Post; die Schweiz versieht diesen Dienst; dasselbe gilt für den Te- legraph. Was bleibt von der Souveränität Liechtensteins? In der Tat: nichts.»1 Liechtenstein aber feiert nächsten Sommer «Hundertfünfzig Jahre souveränes Fürstentum». Welch ein Streit ! Die Feststellung einer Weltmacht widersteht unserer Eigenstaatlichkeit. Gehen wir den Weg der Besinnung: Besinnung ist nach einer Definition Märtin Heideggers «der Mut, die Wahrheit der eigenen Voraussetzungen und den Raum der eigenen Ziele zum Fragwürdig- sten zu machen».2 Nehmen wir selbst die Möglichkeit der Vernei- nung unserer Souveränität auf uns:- liefern wir uns dem Fragen aus. Für dieses Tun müssen wir uns ausrüsten. Welches sind die besten Vorkehrungen, um nicht in Alb- und Irrwege und in die Fallen fal- scher Schlüsse zu geraten? . Wohl Ware Begriffe. Welche Begriffe 1. Regierungsarchiv, Aktenbündel 248, Akt Nr. 498, Nations Unies, Conseil de Securite, Compte rendu stenographique de la 432eme seauce tenue ä Lake Success, New York mercredi le 27 juillet 1949 ä 15 heures. 2. Heidegger Martin, Holzwege, Frankfurt a. M. 1952, 69.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.