Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 140 — Über Erasmus Kern Im 48. Band dieses Jahrbuches (1948) wurde versucht, den bis dahin unbekannt gebliebenen Bildhauer Erasmus Kern, den Meister des Eschner Altares (1650), in die Kunstgeschichte einzuführen. Wenn sich dabei auch ein recht ausgedehntes Oeuvre ermitteln Hess, das Kern als den führenden Bildschnitzer seiner Zeit in Feldkirch .'dokumentiert, so blieb idoch die Ausbeute an biographischen Daten gering. Inzwischen ist nun aber ein Aktenstück zutage gekommen, das uns wenigstens einen Schluss erlaubt, wo der Meister seine künstlerische Ausbildung genossen haben dürfte. Bei dem Handel vor dem Stadtgericht Waldsee (im württem- bergischen Donaukreis), in dem «las fragliche Schreiben eine Rolle spielt,*) haben'wir es mit einem jener vielen Prozesse zu tun, durch die sich «arrivierte» Meister einer Beeinträchtigung durch neu em- porgekommene Rivalen mit dem Instrument der Zunftbestimmungen zu entledigen suchten. Die Zürn warfen den Brüdern Jakob und Melchior Bendel vor, sie seien keine «ehrlichen, redlichen Meister», da sie nicht, was Handwerks Brauch sei, vier Jahre lang bei einem «ehrlichen, redlichen Meister» gelernt hätten. Nachdem sich der Prozess beinahe acht Jahre hingezogen hatte, legte das Stadtgericht Waldsee den Klägern die Verpflichtung auf, von zwei anderen unparteiischen redlichen Meistern «schriftliche Scheine» beizubringen, «für wen sie die beiden Bendel oder andere hielten, die dergestalt also gelernt haben». Darnach «solle dann ge- schehen, was recht sei und der Streit endlich zu einem fälligen Ende kommen». Die Zürn wandten sich daraufhin an unseren Erasmus Kern sowie an den Uberlinger Bildhauer Kaspar Prielmayer, dessen Aus- sagen auch noch der ebenfalls in Überlingen ansässige Bildhauer
	        

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